Die Österreichische Eisenstraße

det, zahlreiche Ortsnamen an wichtigen Fernhandels– straßen erinnern noch heute an diese Einrichtungen (Mauthausen, Mautern , Mauterheim, Zoll am Lueg, Mauthen im Gailtal , Mauterndorf im Lungau) . Die Instandhaltung der im Bereich einer Ortschaft lie– genden Straßen und Brücken , Wege und Stege war Angelegenheit der Dorfgemeinde, sofern nicht ein In– haber von Maut oder Zoll hierzu verpflichtet war. Die unmittelbare Haupteinnahme der Kammer, also des Staates, aus dem Eisenwesen stammte aus den ver– schiedenen Verkehrsabgaben , wie Mauten, Zöllen und Aufschlägen . Ursprünglich bestanden die Abgaben , die von den Radmeistern über den Berg- und Hüttenbe– trieb an den Landesfürsten zu entrichten waren , in ei– nem Teil der Erzeugnisse, der abgeliefert werden muß– te. Ab dem 15. Jahrhundert wurde die Abgabe bereits in Geld bezahlt. Die „alte Maut" wurde auf jeden Zent– ner erzeugten Rauheisens (Roheisens) entrichtet. Die ,,österreichische Maut" belastete den Käufer und wur– de von den Hammermeistern und der Eisenhandlungs– gese 11 sc haft bezah lt . Eine we itere Abgabe , der ,, Scheibbser Aufschlag " wurde von den Proviant– händlern für das Provianteisen bezahlt. 1625 wurde die Einhebung aller dieser Abgaben nach Eisenerz verlegt, was die Einhebung und Kontrolle vereinfachte. 72 Erst im Merkantilismus, v.a. zur Zeit Maria Theresias und Josefs II. kam es zu einer immer stärkeren Reduk– t ion der Binnenzölle und zur Errichtung staatlicher Grenzzölle, die nach immer strengeren Zolltarifen ein– gehoben wurden . Immer wieder gab es erhebliche Klagen , daß die Zoll– inhaber für die Erhaltung der Straßen und Brücken nur sehr wen ig taten . Aus diesem Grund benützten Kauf– leute - trotz Straßenzwang - lieber Nebenwege, deren Zustand kaum schlechter war und an denen sich keine Mautstätten befanden . Auch beim Neubau von Brük– ken und der Neuanlage bzw. Erweiterung von Straßen leisteten Mauteinnehmer nur höchst bescheidene finan– zielle Beiträge. Die Einhebung der Mautgefälle behinderten zahlreiche Mautprivilegien, die vom Landesfürsten an Bistümer, Klöster, Pfarren , einzelne Kleriker, an die Stände in ihrer Gesamtheit sowie einzelne Adelsfamilien, an bestimm– te Stadt-, Markt- oder Dorfgemeinden , ja sogar an ein– zelne Bürgergeschlechter verliehen worden waren. Die– ses unübersichtliche System begünstigte geradezu Schmuggel und Mauthinterziehung. DIE EISENWURZEN UND DER STAAT 33

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