Die Österreichische Eisenstraße

ins 16. Jahrhundert hinein. Die Entscheidung des Lan– desfürsten zugunsten Steyrs wirkte sich jedoch nach– haltig auf die wirtschaftliche und soziale Situation der beiden Städte aus, Steyr zeigte in vieler Hinsicht seine Überlegenheit, die sich zum Beispiel in der Architektur der Bürgerhäuser dokumentierte. Das spätgotische Bummerlhaus in Steyr. Der Wohlstand des Bürgertums drückte sich unter anderem in der reichen Architektur aus. Ein weiteres Recht , das den Steyrer Bürgern vorbe– halten war, war d ie Berechtigung zum Absch luß von Verlagsverträgen mit den Hammermeistern. Dabei gewährte ein Händler einem Hammermeister für d ie Ausschmiedung bestimmter Eisen- und Stahlsorten und -mengen einen fest gelegten Geldvorschuß und erhielt dafür ein exklusives Bezugsrecht. Wegen des hohen Kapitalbedarfs beschränkte sich dieses Sy– stem auf einige wen ige Kaufleute , die damit großen Einfluß auf das gesamte lnnerberger Eisenwesen er– hielten . Für den Vordernberger Bereich, also das Gebiet süd– lich des Erzberges, bestätigte im Jahr 1277 König Ru– dolf 1. den Judenburger Bürgern das Recht, wonach das über Trofaiach angelieferte Eisen in Judenburg nie– dergelegt werden mußte. Damit beherrschte Judenburg 32 DIE EISENWURZEN UND DER STAAT den Handel mit Italien. Die Leobner Bürger erhielten 1314 von Herzog Friedrich III. das Monopol zum Bezug und Weiterverkauf des Vordernberger Eisens beurkun– det. Das Niederlagsrecht von Leoben wurde im 15. Jahr– hundert zu einem Handelsmonopol der Leobner Eisen– kaufleute, das aber auch eine Verlagsverpflichtung ge– genüber den Hammermeistern beinhaltete. Der Weg des Eisens zum Verbraucher verlief im lnnerberger und Vordernberger Bereich unterschiedlich . Von Steyr aus wurde das Eisen auf einer fixen Marsch– route nach den Legorten in Österreich ob und unter der Enns, Stapelplätzen zweiter Ordnung, gebracht: nach Wien, Krems, Emmersdorf und Melk bzw. Freistadt, Linz, Enns, Wels und Grieskirchen. Diese wurden teils aus– drücklich , teils im Zuge globaler Privilegierung mit dem Eisenniederlagsrecht ausgestattet. Im Leobner Handels– bezirk erscheinen hingegen nur zwei Filialstapel, Wien und Wiener Neustadt; der Verkauf vom Verlagsort weg erfolgte sonst generell an alle Händler im Land . 70 Die Händler der Legorte versorgten d ie einheimischen Eisenhandwerker mit Rohstoffen und bedienten den Außenhandel. Die Vorrechte der Stadt Steyr endeten mit den Refor– men Kaiser Josefs 11., der 1781 die Roheisenerzeugung fre igab und 1783 die Aufhebung des Oberkammer– grafenamtes, des staatlichen Aufsichtsorgans über das gesamte Eisenwesen, verfügte. An seine Stelle traten Berggerichte, das für Oberösterreich zuständige hatte seinen Sitz in Steyr. 1798 schließlich verlor Steyr jedes Vorrecht im Eisenhandel , behielt jedoch faktisch eine relativ große Bedeutung für den Handel. Mauten und Zölle Die Straßenpol itik des Mittelalters war zwar in erster Linie von kolonisatorischen und machtpolitischen Zie– len dominiert, doch spielte das wirtschaftliche Interes– se immer eine große Rolle. Abgaben verschiedenster Art wurden an den Fernstraßen eingehoben , und der Straßenzwang sorgte für das stetige Fl ießen dieser Ein– nahmequellen. Die Besteuerung des Warenverkehrs erfolgte nach anderen Kriterien als heute. Binnenzölle waren dominierend , zu ihnen traten verschiedene Ent– gelte, die an die Benützung bestimmter Straßen und Brücken - im Sinne von Wegmauten und Brückengel– dern, die eigentlich der Erhaltung zugute kommen soll– ten - gebunden waren oder die Sicherheit garantieren sollten . 71 (Geleitsabgaben) . Die Begriffe „Zoll" und ,,Maut" wurden annähernd bedeutungsgleich verwen-

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