Steyrer Werksarbeiter, 17. Jg., Oktober 1964, Nr. 8

bereit-: ·Dauert eine Erkrankung · länger als eine Woche, so kann die Firm~ die Vorlaga von ,ärztlichen Be.9 cheinj_gungen verlang~n, aus der Ursache und voraussichtliche D3.uer der Erkrankung her,rorgehen. Diese Maßnahme kann "in angemessenen Abständen" 'öfters wiederholt werden·. " . ) Die Betriebsleitung soll auch Krankenbesuche durch die Werksleitung durchführen lassen können. Einer Sprache, wie man sie sonst nur in den Hausordnungen von Gefängnissen oder Arbeitshäusern findet, bedient sich die ·Firma in der Frage von Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Arbeitnehmer, die aus trjftigen Gründen der Arbeit fernbleiben müssen, haben um vorherige Genehmigung der Abwesenheit unter Vorlage der begründenden Belege anzusuchen.Ist aus Gründen die Einhaltung der vorherigen Genehmigung nicht · möglich, so hat der Arbeitn.Ehmer, der der Arbeit fernbleibt, dies unverzüglich seinem Vorgesetzten mi tzuteilen und um Fr e istellung vom Dienst zu ersuchen.Wird diese verweigert, hat er sofort den Dienst anzutreten. liETZTF.MPO DER MODERNEN AKKORDE ,._,..lf1UtlMUHUlllllllblllfflUW1111111Mf41IIIIIIUIIUUllllll , flllfnllhlllllflFll1tllllHIIIIOIIIIJIIIIIIIIIUU 111tt ll11 • Der Streit; ob ein Arbeiter schadenersatzptlichtig ist oder nicht, soll in den Steyr-Werken nach dem neuen Entwurf eindeutig II ge!'egelt II werden, selbstverständlich zugunsten der Firma. Es heißt, der Arbeitnehmer haftet für alle Schäden an Betriebsmitteln fiir jeden Ausschuß: der durch vorsätzliche oder nachlässige Fehler entstanden i~t. Es gipt im Werk Maschinen, bei de~en ein falscher Handgriff, eine Sekunde Unkonzentrie:theit genügt, um einen hohen Schaden hervorzurufen. Unkonzentriertheit aber ist bei dem ffetztempo der modernen Akkorde sehr leicht möglich. Eine klein~ Anleihe in Westdeutschland machten die Väter des neuen Entwurfes, als sie in der Arbeitsordnung der Einführ~ng von Betriebsferien eine Hintertür offenließen. Der Arbeiter könnte also, wie dies in den EWG-Ländern üblich ist, gezwungen werden, seinen Urlaub dann ~u. nehmen, wenn es der Firma genehm ist, und nicht dann, wenn er sich erholen muß. A L T E A R B E I T E R = = .= = = ~ = = = = = = = d i e m i t M e m o o C: e r n e n Hetztempo nicht mehr mitkommen, sollen an andere Arbeitsplätze versetzt werden.Ein gewisser Garantielohn wird . ihnen nach mehr als 25 jähriger Betritis- . zugehörigkeit zugesichert, · der sie vor allzu großem Verlust bei der Rentenbemessung ·schützen soll. Das aber nur · dann, wenn es sich nach ärztlichem Gutachten um Alterserscheinungen oder um eine II unverschuldete 11 ~ankheit handelt. Es bleibt die Frage offen, worin ' die Steyr-Werke einen Unterschied zwisch einer"verschuldeten" und einer "unverschuldeten" Krankheit sehen. Es liegt auf der Hand, daß die. geplante Arbeitsordnung eine arge Verschlechterung sein würde.Es handelte sich um einen reaktionären Versuch, der im Falle des Gelingens für viele and.ere Betriebe von Bedeutung sein würde. Es ist daher verständlich, daß die Steyr-Werksarbeiter diesem Entwurf · energischen Widerstand entgegensetzen werden. STEYR BRAUCHT KEIN BU NOESHFEI~ SONDERN EIN BERUFSSCHULZ ENTRU M Eigentümer,Herausgeber u.Verleger: Fraktion der Gewerkschaftlichen Einheit, Otto Treml. Für den Inhalt u. Vervielf. verantw. :Otto Treml. Beide Steyr, Johannesgasse 16

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