Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 37, Juni 1986

Gemäß den Förderungsbestimmungen sollte die monatliche Belastung für die M ieter du rch Zinsen und Tilgung ein Fünftel des monatlichen Einkommens nicht übersteigen. 1 1 ) Bisher war es im Bereich vieler Werkswohnungen üblich, daß sie g rundsätzlich mietzinsfrei waren . Man mußte daher vorerst mit einer Ablehnung der Mietzahlungen rechnen. Der in den neugeschaffenen Wohnungen erhöhte Wohnkomfort half jedoch über diese Bedenken rasch h i nweg. Die Ausstattung aller Wohnungen mit Bädern oder Duschen war ein g roßer Fortschritt in der Ausstattung von Arbeiterwohnungen. Finanzielle Beteiligung der Werke an der Baufinanzierung ermög l ichte preiswerte Mieten. 12) Bedenklich war natü rlich, daß, falls der Mieter nicht mehr bei einem Betrieb des »Hermann Göring« Konzernes beschäftigt war, das M ietverhältnis binnen vierzehn Tagen nach Ausscheiden gekü ndigt wurde. Da die Laufzeit der Kredite seh r hoch angesetzt war, ist auch die Regelung der Rückzahlungsfrage nach dem Jahre 1 945 besonders interessant. Die Siedlung Steyr-Münichholz wu rde unter anderem auch unter Zuhi lfenahme von M itteln der Deutschen Bau- und Bodenbank AG Berlin und der Landesversicherungsanstalt B raunschweig finanziert. Da nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nach wie vor ihre Gü ltigkeit hatten, hat die Wohnungsaktiengesellschaft Linz an die Rechtsnachfolger der vorgenannten I nstitutionen noch Rückzah lungen zu leisten. Derzeit werden an den öffentlichen Verwalter für das in Österreich befindliche Vermögen der Deutschen Bau- und Bodenbank AG Berlin zu Handen eines Sonderkontos der Finanzdi rektion fü r Wien, Niederösterreich und Bu rgenland noch jährlich 249.2 1 1 ,- geleistet und die Restschuld betrug mit Stichtag 31 . 1 1 . 1 979 1 1 .535.81 3.40 Schilling, die Restlaufzeit 65 Jahre. Fü r die Darlehen der Landesversicherungsanstalt Braunschweig werden ebenfalls jäh rlich noch Zah lungen in der Höhe von 1 4.750,- an die Finanzdi rektion, Geschäftsabteilung 1 2, Vordere Zol lamtstraße 7, 1 03 1 Wien, geleistet. Der Restwert dieses Darlehens beträgt per Stichtag 3 1 . Dezember 1 980 298.947,84 Sch i lling, die Restlaufzeit 38 Jahre. Nach Auskunft des öffentlichen Verwalters, Rechtsanwalt Dr. Johannes Mayer, 1 01 0 Wien, Franziskanerplatz 5 , und nach Auskunft des Bundesmi nisteriums für Finanzen fl ießen sämtl iche Eingänge dem Budget zu und verbleiben in Österreich. 1 3) Diese Regelung ergibt sich aus den Bestimmungen des Staatsvertrages (Art. 22) und der hiezu ergangenen Durchfüh rungsgesetze, wodu rch auch die Republik Österreich zu Ablösezahlungen für Deutsches Eigentum verpflichtet war. Dabei scheint bereits eine gemäß § 5 des 8. Staatsvertragsdu rchfüh rungsgesetzes, BGBI. N r. 1 49/1 958, für angemeldete Kriegsschäden gewährte M i nderung der Darlehensschuld i n der Höhe von 223.08 1 ,89 Schi lling berücksichtigt. Die unverändert günstige Verzinsung dieses Darlehens l iegt zwischen ein und vier Prozent p.a. , die du rchschn ittliche Jahresbelastung der einzelnen M ieter für das Darlehen beträgt 1 20,- (263.96 1 ,-/2 1 96 Wohnungen) Obwohl diese kuriose Situation bei den Mietern Kopfschütteln erweckt, ist es nicht möglich, aufg rund der rechtlichen Folgewi rkungen die ausständigen Darlehensforderungen nachzu lassen, da ähnliche Forderungen auch gegenüber. zah l reichen anderen Wohnungsgesellschaften bestehen . 1 4) 1 ) vgl. Walz, Manfred : Wohnungsbau- und Industriesiedlungspolitik in Deutschland 1 933 - 1 939, dargestellt am Aufbau des Industriekomplexes Wolfsburg-Braunschweig-Salzgitter, Frankfurt/Main-New-York, Campus-Vlg. 1 979, S. 44 34

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