Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 37, Juni 1986

Zuwendungen wu rden h ingegen vom Land in Form der Gewährung von Zinsenzuschüssen zur Finanzierung von I nstandsetzungsarbeiten an Altwohnhäusern sowie im Rahmen der Förderung zur Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern (BGBI. N r. 1 64/1 982, ,Althausmilliarde' des Bundes) gegeben. Die Stadtgemeinde Steyr bot i h re Dienste insoferne an, als von ihr aufgrund des Stadtsenatsbeschlusses vom 2 1 . Mai 1 98 1 die Kosten für das Sachverständigengutachten übernommen wu rde. Bereits am 1 1 . April 1 980 hatte sich zur Wahrung der I nteressen der M ieter ein Arbeitsausschuß gebildet, dem Persön lichkeiten aus allen Tei len der Siedlung angehören . Weiters wirken Vertreter der M ietervereinigung und des Mieterschutzverbandes mit. Du rch die gigantische Baukostenerhöhung im Zeitraum von 1 979 bis 1 98 1 - die veranschlagten Kosten laut I ndex 1 979 von 87,5 M i l lionen Schilling e rhöhten sich auf der Preisbasis vom 1 . April 1 98 1 bereits um 1 8,5 % auf 1 03 M i l l ionen Schi lling Gesamtaufwand - war der Arbeitsausschuß gezwungen, so rasch wie möglich zu reagieren. Da fü r das Jahr 1 98 1 Förderungsmittel des Landes in der Höhe von 1 0,5 M i l l ionen Schilling bewill igt und für das Jah r 1 982 weitere 10 M i llionen Schilling für die Althaussanierung zugesagt wurden, sprach sich der Arbeitsausschuß für einen vorzeitigen Beginn der Sanierungsarbeiten aus. Ebenso befü rchtete man eine Verzögerung ähnlich dem M ietschlichtverfahren 1 960, das sicherlich im Zusammenhang mit den ständig steigenden Baukosten eine Sanierung unmöglich gemacht hätte und die Siedlung dem Verfal l preisgegeben hätte. 20 ) Aufgrund des Gerichtsbeschlusses werden nun von 1 98 1 bis 1 987 die Sanierungsarbeiten, nach baulichen Einheiten getrennt und in festgelegten Etappen du rchgefüh rt. Diese zeitliche U nterteilung wu rde aus Gründen des unterschiedlichen Baualters der einzelnen Objekte getroffen , da Förderungsbegeh ren erst dann gestel lt werden können, wenn das Baualter 40 Jahre ab Bewilligung e rreicht hat. 21 ) Die Sanierung der Siedlung bringt für die M ieter eine enorme Erhöhung der M ieten und g roße finanzielle Belastungen mit sich. I n Anbetracht der prekären Situation war es aber die einzige Möglichkeit, nach beinahe 40 Jah ren der Siedlung wieder jene Schönheit und Lebensqualität zu verleihen, die seine Bewohner verdienen. Als weiterer Schritt der Entwicklung darf wohl die ab dem Jahr 1 983 einsetzende Überführung von Reihenhäusern der Siedlung in das Eigentum der M ieter bezeichnet werden. Anläßlich der Verhandlungen und Versammlungen, die zur Einleitung des M ietschlichtverfah rens 1 980 führten, war von den M ietern der Einfamilienhäuser in der Puschmann-, Ahrer-, H ilber- und Gablerstraße der Wunsch geäußert worden, die sanierungsbedü rftigen Häuser käuflich zu erwerben. Obwohl die WAG ,grünes Licht' in dieser Frage gab, verhielten sich die Steyr-Werke ablehnend, da sie dadurch eine Schmälerung i h res Einweisungsrechtes befü rchteten. E rst im Herbst 1 983 stimmten sie dem Verkauf der Einfamilienhäuser in der Puschmann-, Ahrer- und H i l berstraße, nicht jedoch der ,Angestel ltenhäuser' in der Gablerstraße zu. Ab Jänner 1 985 g i ngen somit erstmals Häuser der Siedlung in das grundbücherliche Eigentum der M ieter über, die in diesen Häusern wohnten. E rwähnenswert an d ieser Stelle sei noch, daß relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit ein weiterer Siedlungsbau i n den früheren Jahren der Zweiten Republik in Münichholz errichtet wurde. Da die WAG in den frühen Nachkriegsjahren als sogenanntes , Deutsches Eigentum' nicht in den vollen Genuß der öffentlichen Förderungsmöglichkeiten gelangen konnte, g ründete 1 24

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2