Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 35, April 1980

Hans Albrecht Kleinhans Am 22. Oktober 1663 - noch im Todesjahr ihres Gatten - heiratete Anna Maria Grafhaider, geborene Gsellhofer, den Gastgeb Hans Albrecht Kleinhans und brachte ihm auch das Haus Stadtplatz Nr 32 in die Ehe mit. Im November 1663 erwarb Kleinhans das ihm noch fehlende Bürger– recht und übernahm außer der Bäckerei auch alle anderen Betriebe Grafhaiders. Am 28. März 1678 setzten Hans Albrecht Kleinhans und seine Gattin Anna Maria ein gemeinsames Testament auf. Den Armen der Stadt sollte vom überlebenden Teil fünfzehn Gulden ausbe– zahlt werden. Die Kapuzinerpatres bekamen - wie üblich - zwölf Eimer Bier. Dafür wurden sie verpflichtet, den toten Erblassern 24 Messen zu lesen . Die Rosenkranzbruderschaft wurde mit zehn Gulden begabt. Anna Maria Kleinhans vermachte ihren Kindern aus früheren Ehen Legate. So sollte Sebastian Grafhaider vom mütterlichen Erbgut eintausend Gulden und eine vergoldete Schale, die Tochter Agnes eine vergoldete Kanne aus der Gsellhofer'schen Verlassenschaft und die Kleider ihrer Mutter bekommen. Die Verteilung des Nachlasses wurde genauestens geregelt. Dies war bei den durch die mehreren Ehen der Erblasserin bedingten Verhältnisse von großer Wichtigkeit. Hans Albrecht Kleinhans und seine Gattin setzten sich gegenseitig zu Universalerben ein. Die Eheleute scheinen keine angenehme Zeit miteinander gehabt zu haben, denn im letzten Willen wird von „schwerem Hauswesen", von kostenträchtigen Reparaturen der Gebäude im Vogelsang und der Beeinträchtigung des Gutes durch Hochwasser berichtet. Als Testamentszeugen haben Hans Georg Gsellhofer, Michael Derflmayr, Hans Philipp Tillmetz u. a. ihre Petschaften aufgedrückt und die eigenhän– digen Unterschriften geleistet (1 ). Am 29. Jänner 1686 setzte Anna Maria Kleinhans ihren letzten Willen auf. Sie war dazu gezwungen, da ihr Gatte schwer krank darniederlag und durch zwei Schlaganfälle das Gedächtnis und den Verstand verloren hatte und er „ in seinem Tun und Lassen ganz kindisch und daher in welt– lichen Geschäften nicht mehr abwarten und verstehen könne und auch keine Rekonvaleszenz zu erwarten sei". Das umfangreiche Vermögen , das Hans Albrecht Kleinhans in die Ehe mitgebracht hatte, sei trotz Fleiß und Wirtschaftlichkeit „um ein Merkliches geringert" worden . Ihre Mitgift stammte zum großen Teil aus ihrer früheren Ehe mit Stephan Grafhaider. Mit diesem Testament erklärte sie die vorige Vereinbarung von 1678 für null und nichtig. Doch die Bestimmungen sind kaum abgeändert worden. Die Kapuziner werden wiederum mit Bier, und die Rosenkranzbruderschaft mit zehn Gulden begabt. Die Versorgung des 56

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