Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

stand die Angelegenheit zum wiederholten Male auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Ein ähnlich bewegtes Schicksal wie Regina Madlseder hatte die Witwe Susanna nach dem ebenfalls hingerichteten Dr. Lazarus Holzmüllner. Auch ihr wurden durch das Statthaltereiamt am 19. April 1627 die Gerichts- und Exekutionskosten bezüglich ihres Gatten, in der Höhe von 330 Gulden zur Bezahlung vorgeschrieben. (Regina Madlseder 332, und Maria Himmelberger 340 Gulden). Sollten diese Kosten bezahlt sein, könnten der Witwe Holzmüllner die ihr gehörigen Güter und Mobilien ausgefolgt werden.3) Doch wie bei der Madlseder’schen Krida zog sich auch diese Angelegenheit in die Länge. Am 3. März 1629 ersuchte Susanna Holzmüllner um Auszahlung der ihr zustehenden Witwenabfertigung. Am 27. März des gleichen Jahres mußten die Gläubiger des Dr. Lazarus Holzmüllner seitens des Rates dringend aufgefordert werden, endlich einen Bericht zu legen. Diese Urgenz hatte Erfolg. Am 4. April lag der Bericht vor, der sogleich der niederösterreichischen Landeshauptmannschaft zur Prüfung übersendet wurde ; doch vollständig scheint dieser nicht gewesen zu sein, denn am 23. Juli 1629 wurden, wie später am 3. August 1629, die Kreditoren neuerlich mit der Rechnungslegung beauftragt.4) Obwohl am 16. September 1629 die Holzmüllner'sche Krida nach einem Befehl des Landeshauptmannes als abgeschlossen bezeichnet worden war, war die Witwe Susanna noch am 17. Juli 1631 in ihren Forderungen noch nicht befriedigt.5) Die Witwe Maria nach dem hingerichteten ehemaligen Stadtrichter Hans Himmelberger, verließ als aufrechte Protestantin unter Hinterlassung einer Nachsteuer von 500 Gulden die Eisenstadt. Noch am 3. Jänner 1629 meldeten die Gläubiger ihre Forderungen an. Am 18. Mai 1629 wurde die Durchführung der Himmelberger'schen Krida von den Interessenten urgiert. Für Maria Himmelberger war es sehr schwierig, von auswärts nur durch schriftliche Verbindung zu ihrem Recht zu kommen.6) Am 11. Juni 1629 wurde den Gemeindekommissären in dieser Angelegenheit aufgetragen, die Witwe Maria Himmelberger ehestens abzufertigen. Am 16. September 1629 wird die „Raitung“ als abgeschlossen bezeichnet.7) ') Neumann Ilse, Einer ehrsamen Wittib demütig Bitten. VKST 15/1955, S. 34 — 37. 9 Die deutschen Inschriften, Band 10, Wiener Reihe, 3. Band, die Inschriften Niederösterreichs, 1. Teil, die Inschriften des Bezirkes Amstetten und Scheibbs, Nr. 347, Wien 1966. 3) Zetl, S. 95. J) RP. 1629/88, 57, 67, 138 und 147. 5) RP. 1629/211. — RP. 1631/79. 6) StA. K. XI, L. 24, Nr. 1735. 9 RP. 1629/1, 95, 108 und 182. 84

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