Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

Genannt wurden auch die verbrieften Darlehen, deren größtes, nämlich fünftausend Gulden, ein am 1. Jänner 1625 ausgestellter Schuldbrief von der Eisengesellschaft war. Mit den seinem Bruder Hans Adam gehörigen Objekten wurde das Madlsederische Vermögen auf zirka 8.900 Gulden beziffert. Als Zeugen dieses Inventars fungierten Hans Helfenstorfer, Jeremias Wurschenhofer und Georg Wernberger. Eine spätere Schätzung erbrachte für das Vermögen einen Betrag von elftausend Gulden. Doch die Passiva waren nicht gering. Es werden in einer „Spezifikation“ genannt: Gerichtskosten — 150 fl., Steuern der Jahre 1626 und 1627 — 112 fl., und für Kanzleitaxen — 25 fl., der Witwe Heiratsgut, Widerlage und Morgengabe — 500 fl., Arztkosten gegenüber dem Stadtbader Paul Thurner — 22 fl., Kostgeld für die Madlsedersche Tochter, die bei dem Vorgenannten Pflegekind war — 30 fl., Erbgut der Madlsederschen Kinder — 1000 fl., um nur die größten Einzelposten der Gesamtsumme von 2.481 Gulden zu nennen. Viele finanzielle Forderungen an die Witwe müssen als fragwürdig bezeichnet werden. Manche Gläubiger konnten die Originalschuldscheine nicht vorlegen. Oft waren Vorschreibungen überhaupt nicht begründet und für diese konnten keine Beweise erbracht werden und wurden sogar von der Stadtverwaltung, die der Witwe des ehemaligen protestantischen Stadtrichters nicht freundlich gegenüberstand, abgewiesen. Regina Madlseder hatte nach dem gewaltsamen Tode ihres Gatten von keiner Seite Hilfe zu erwarten ; von der katholischen Stadtverwaltung nicht, vom bairischen Statthalter Herberstorff nicht, der im Interesse des Kurfürsten auf die Konfiskation des gesamten Madlsederschen Vermögens drängte — und auch von den Mitbürgern nicht, die immer vom Schwächeren abrückten und sich der jeweils stärkeren Partei anbiederten, so den Protestanten, dann den aufständischen Bauern und mit der durchgreifenden Gegenreformation der wiedererstarkten katholischen Sache. Neben dem Kampf um das tägliche Brot für sich und ihre sechs Kinder hatte Regina Madlseder durch eineinhalb Jahre das schreckliche „Spectacul“ des Kopfes ihres Mannes auf dem Spieße am Stadtplatz zu erdulden. Gegen die ursprünglich im Urteil gegen ihren Gatten vorgeschriebene Gesamtkonfiskation des Vermögens wehrte sie sich tapfer. Vor allem forderte sie die Rückgabe ihres persönlichen Eigentums, so des Heiratsgutes, der Morgengabe und der Widerlage. Um zu ihrem Recht zu kommen, überschüttete die Witwe alle Stellen, so den Statthalter Herberstorff, die Stadt Steyr, die kaiserlichen Räte, die bairischen Kommissare usw. mit Gesuchen und Bittschriften. Sogar an den Kaiser trat sie mit einer Petition heran. Sie flehte, das 82

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