Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 33, 1976

l&ie Witwen nach {/Kadlßeder, Ifir. d~lolzMüllner und <HimmMcr0cr Nach der Hinrichtung des Steyrer Bürgers Wolf Madlseder in Linz wurde vom Rat der Stadt sein Eigentum in die „Spörr“ genommen, ein diesbezügliches Inventar aufgenommen und die eingetragenen Objekte geschätzt. Der bairische Kammerrat in Linz Hans Ludwig Riemhofer hatte diese Veranlassungen zu beaufsichtigen. Auffallend ist es, daß ein solches Eigentumverzeichnis erst sehr spät aufgesetzt wurde, obwohl schon im September 1626 die Sperre über das Madls- edersche Eigentum ausgesprochen und Madlseder selbst am 26. März 1627 justifiziert worden war. So wurde das Inventar erst am 17. und 18. November 1627 verfaßt. Es ist auch möglich, daß die Sicherstellung des Eigentumes nach der Verhaftung von Wolf Madlseder den Zweck haben sollte, für das beginnende Gerichtsverfahren Belastungsmaterial sicherzustellen. Andererseits hat man das Inventar erst benötigt, als sich nach dem Tode des ehemaligen Stadtrichters Schwierigkeiten in der Regelung des Nachlasses ergeben hatten. Das Inventar mit seinen verschiedenen Rubriken ergibt ein interessantes Bild über die Wohnkultur und die Bekleidung einer begüterten Bürgerfamilie. Im Rahmen dieser Abhandlung kann leider nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Das „Silbergeschmeid und gülden Khöttl“ hatten einen Wert von 324 fl. Der Rat der Stadt Steyr hatte auch die Einrichtungsgegenstände im Wert von 502 fl. sicherstellen und im Rathaus für den späteren Verkauf deponieren lassen. Auch Dinge des täglichen Lebens, die man zwar der Witwe und den Kindern zur Benützung überlassen hatte, wurden ohne Rücksicht geschätzt und mit 308 fl. beziffert. Den umfangreichsten Posten im Inventar stellen die Grundstücke und die Liegenschaften dar : 1) Das Haus in der Stadt (heute Stadtplatz Nr. 39) samt dem zugehörigen Stadel im Reichenschwall — 3000 fl. 2) Ein Haus mit Garten in Pyrach, das in „fürgangener Rebellion stark ruinieret“ worden war — 450 fl. 3) Ein Krautgarten vor dem Gilgentor — 35 fl. 81

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