Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 32, Februar 1975

Am „Bummerlhaus“ sind von 1596 bis 1617 „die Händl Wolfs Erben“ als Besitzer angeschrieben.66) In der Zeit von 1600 bis 1615 hatte Andreas Gieffing (gest. Ende 1615, s. o.) das Haus gepachtet. Am 15. Juni 1617 ging das „Bummerlhaus“ durch Kauf an Niklas Frizler von Ober- und Unterhuthofen über. 5) Niklas Frizler Niklas Frizler war lange Zeit Bürgermeister der Stadt Steyr gewesen (1627 bis 1628, 1630 bis 1633, 1636 bis 1637). Nach dem Geburtsbrief (Weisung der ehelichen Geburt) vom 24. 10. 1616 war Frizler 1574 im schweizerischen Ort Altrappenweil geboren worden. Frizler kam nach dem Tode seiner Eltern 1616 nach Steyr, ehelichte im Jänner 1617 die Witwe Martha nach dem Stadthauptmann Andreas Gieffing und erwarb am 15. Juni 1617 das „Bummerlhaus“.67) Niklas Frizler war Lutheraner und schwor diesem Glauben am 24. Dezember 1620 ab. Nach Ansicht von E. Krobath hat die zu erwartende Einquartierung bairischen Kriegsvolkes dazu beigetragen, den Religionswechsel Frizlers zu beschleunigen. Am 14. August 1620 wurde nämlich das „Bummerlhaus“ als Eigentum eines Protestanten zur Unterbringung von Militär vorgesehen.68) Am 11. Oktober 1624 wurde Frizler von Kaiser Ferdinand II. nobili- tiert und am 11. Oktober 1628 folgte die Verleihung des Titel eines Kaiserlichen Rates. Niklas Frizler suchte 1629 um Entlassung aus dem Bürgerverband an. Wahrscheinlich hat ihn zu diesem Begehren seine große Schuldenlast bewogen.69) Am 26. September 1643 starb Niklas Frizler im 69. Lebensjahr und wurde in der Pfarrkirche begraben. Sein Grabstein ist nicht erhalten geblieben. Niklas Frizler hinterließ keine Kinder.70) Im Verlassenschaftsinventar vom 13. Oktober 1643 wurde das Friz- lersche Vermögen mit 3.264 Gulden angeschlagen. Die Schulden betrugen dagegen 2.380 Gulden, davon 331 Gulden Steuerschulden an die Stadt Steyr. Das „Bummerlhaus“ wurde auf 2.000 Gulden geschätzt.71) In der Hinterlassenschaft befand sich auch eine reichhaltige Bibliothek mit Werken religiösen, geschichtlichen und juridischen Inhaltes in deutscher, italienischer und lateinischer Sprache. Wolfgang Lindner nennt Niklas Frizler in seinen Annalen ein „vir literatus“,73) “) StB 1597, Bl. 10 v., StA. 67) Ofner, Festschrift Bummerlhaus, S. 16. — Krenn. H. 62. — StA : Kaufbrief vom 15. 6. 1617. — Krobath, VKSt 23/1962, S. 39. 68) Lindner, Annales. S. 384. — RP 1620/1934. — Krobath, VKSt 23/1962, S. 40. Anm. 5. 69) Wahlbuch de anno 1618 in „Adler“ XXVII und XXVIII. — RP 1629/62. — Krobath, VKSt 23/1962, S.41. 70) Totenbuch. Pfarrkirche, S. 34. — Falsches Zitat in „Adler" a. a. O. 71) Verlassenschaftsinventar vom 13. 10. 1643, K XI, L 17, StA. 72) Lindner, Annalen, S. 384. 48

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