Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 28, Dezember 1967

wiesen hatte, der sie auch approbierte. Tatsache ist, das; die Grundbücher der Stadt eine vom Fürmerkungsxatcnt (77 ( „deutlich abweichende, aber nicht unzweckmäßige Konzeption" aufweisen?) Tine Anweisung, daß „magistratliche Ausfertigungen und gerichtliche Urkunden, wie auch Akte an die Landeshauptmannschaft", die Unterschrift der Vorsteher (Bürgermeister und Stadtrichter) oder des Stadtschreibers tragen müßten, erließ die Landeshauptmannschaft im März *774.m) Außergewöhnliche Vorkommnisse sollten, ebenfalls über Anordnung aus Linz, dem Kreisamte gemeldet werden, das nach Trauneck übersiedelt war. In diesem Zusammenhänge wurde int Rate beschlossen, um gegebenenfalls die prevenhueberischen Annalen fortsetzen zu können, „daß ein zeitlicher Registrator verpflichtet" werde, außergewöhnliche Begebenheiten „in und um die Stadt Steyr, wie Wassergiisse (Hochwasser), Feuersbrünste, schwere Kriegs Truplcn (kriegerische Verwicklungen), die sich hier und in Landt ergeben,... getraydt Theuerungen und was dergleichen extra ordinäres (Außergewöhnliches) ist", in einem eigenen Buche lausend auszuzeichnen.") Im Dezember (77: berichtete Bürgermeister von paumgartten dem versammelten Rate, daß Stadtpsarrer Dr. jur. et phil. Anselm Egger mit dem „Wellischen Geistlichen zu St. Florian" wegen des Baues einer neuen Orgel für die Stadtpfarrkirche verhandle und um Genehmigung des Projektes durch den Magistrat ersuchte. Bei diesem welschen Geistlichen handelte es sich um den berühmten Orgelbauer des Barocks, Franz Xaver Lhrismann. Die Orgel sollte „ohne Kasten" hergestellt werden, (6 Register und „vielleicht auch noch 2 oder drei cetra Stimben (weitere Stirn* men)" aufweisen. Als Preis würden 2500 Gulden gefordert. Außerdem verlangte der Orgelbauer keine Anzahlung, fände sein Werk nach Fertigstellung jedoch Gefallen, verlange er Barbezahlung. Würde dies nicht geleistet, bliebe die Orgel sein Eigentum. Gegen den Abschluß dieses Vertrages hatten die Räte keinen Einwand.H Eine Besprechung in dieser Angelegenheit fand wieder im Juli (777 statt, wo sich der Bürgermeister in Begleitung des Stadtrichtcrs Pachner und des Stadtschreibers Mattheus Guggenpichler beim Abte Maurus (Borbon in Garsten einfanden, um wegen der von Lhrismann „zu verfertigenden neuen Orgel zu beraten". Ls wurde von den perren des Magistrates verlangt, daß der seinerzeit aufgesetzte Vertrag einen Zusatz erhalte, demzufolge das Instrument bis letzten Juni (778 mit „zwei Manualen und dem Positiv gegenüber dem Altar verfertigt" werden soll, widrigenfalls sich die Stadtverwaltung an den Vertrag, der auch die finanziellen Leistungen der Stadt für die zu errichtende Orgel enthielt, nicht gebunden fühle.15) Der Abt ging auf diese Bedingung ein und so erfolgte bereits am 29. Juli desselben Jahres eine erste Überweisung von 400 Gulden durch das städtische Kassenamt, weitere 500 Gulden wurden im folgenden Jahre geleistet.") Im Mai (780 hatte Lhrismann noch 950 Gulden, die ihm vertragsgemäß für die „Verfertigung der pfarrorgel" zuftanden, zu bekommen. Er erhielt inzwischen die für diesen Betrag aufgelaufenen Zinsen von 58 (Bulben.15) Der Bau der Orgel scheint erst im ’) RP 1773,8 ; LV 33,13. '») RP 1774,66. ") RP 1773,31,171 ; RP 1774,278. '2) RP 1772,377. 12) RP 1777,101 ; RP 1778,102. '<) RP 1779,108 ; RP 1779 B, 65. ’5) RP 1780,100. 42

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