Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 27, Dezember 1966

zu erlassen. Auch aus Steyr rückten am so. Vktober 144 Schützen aus, zusätzlich wurden 14 Zimmerleute sür Zwecke des tgeeres nach Frankenmarkt abgestellt."") Nach einem Berichte des Stadtrichters paumgarttner war das Steyrer Kontingent statt nach Frankenmarkt, über Befehl des Gberkommandierenden Kheven- hüller, ohne Rasttag von Kammer nach Mondsee marschiert. Um die Schützen sür diese Strapazen zu entschädigen, da der Marsch „sehr Starckh" war, hatte der Stadtrichter jedem Ausgerückten zum Tagessold weitere drei Kreuzer „beisetzen" lassen. Für die Verpflegung wurden dem ksofrichter in Mondsee 590 Gulden ausgehändigt. Brot wurde auch im genannten (Drte gebacken und so konnte jedem Manne ein 4 psund schwerer Laib im Werte von 9 Kreuzern gegeben werden. Um die ausreichende Verpflegung der Steyrer zu sichern, wurde durch einen vertrauenswürdigen reitenden Boten weiteres Geld nach Mondsee gesandt."") Da in der Stadtkasse das Geld knapp war, sah sich Bürgermeister Willensperger veranlaßt, 1000 Gulden vorzustrecken."") Iu diesem Grenzschutz waren die Steyrer 39 Tage hindurch eingesetzt. Sie mußten während dieser Zeit von der Stadt erhalten und verpflegt werden?") Inzwischen wurde Böhmen von den Franzosen geräumt. Maria Theresia ließ sich nunmehr in diesem Lande und dann am 25. Juni 1745 in Linz huldigen. An der unter großen Feierlichkeiten veranstalteten Erbhuldigung in Linz nahmen aus Steyr der Bürgermeister, der Stadtrichter, ein Mitglied des Inneren Rates und Stadtschreiber Dr. puebmayr teil. Der Rat beauftragte diese Abordnung, der Landesfürstin namens der Stabt „die aller gehorsambste aufwarthung" zu machen. 21rt dem puldigungszug nahm auch die Turnermusik teil.41) Steyr hätte 1743 wieder Rekruten auszubringen gehabt. Da sich in der Stadt niemand für den Militärdienst fand, beschloß der Rat, die in ksaft gehaltenen Arrestanten als Rekruten anzubieten, der Rest aus die verlangte Kopfzahl sollte mit Geld abgelöst werden.4") Im März 1743 hatten sich die Ratsherren mit einer Eingabe der Bürgerschaft an den Landeshauptmann zu beschäftigen. 2lnscheinend, um ihre Interessen besser zu Gehör zu bringen, hatten die Bürger um Erlaubnis gebeten, aus ihren Reihen zwei „Gemeindefürsprecher" für die Stadt und je einen für Lnnsdorf unb Steyrdorf wählen zu dürfen. Dieses Ersuchen wurde von der königlichen Wahlkommission genehmigt und dem Magistrate eine weitere Entscheidung überlassen. In der Genehmgung wurde aber verlangt, daß die Bürgerschaft nur „solche Subjeota antragen, (vorschlagen)" solle, die den Nutzen aller Bürger im Auge behalten und dem Rate nicht unnötige Beschwerden vortragen würden. Auch hätten als „Fürsprecher" Personen, die zwischen Bürgerschaft und Rat Uneinigkeit und Zwietracht stiften könnten, nicht vorgeschlagen zu werden. Nach längerer Beratung kamen die Stadtväter zum Schluß, auf das verlangen der Bürger nicht einzugehen.4")* 3 * * * * * =7) RP 1742,277 ; LV 1,340. 3S) RP 1742,287. ”) RP 1742,304. LV 1,340. ■») RP 1743,175,181. ") RP 1742,94,123. ”) RP 1743,62. 34

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