Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 27, Dezember 1966

Johann verfflmayr (1734—1739)') Nach dem plötzlichen Ableben des Bürgermeisters Schoiber verfügte Landeshauptmann Graf Thürheim am 4. Jänner 1754, daß vom Rat bis zur Vornahme einer ordentlichen Wahl „ein taugliches Subjekt zu Fungierung des Bürgermeisteramtes" vorgeschlagen werde. Noch am gleichen Tage entschieden sich alle Ratsherren für den Handelsmann Johann Derfflmayr. Dieser erklärte sich bereit, vorläufig das Amt zu versehen, ersuchte aber, bei der künftigen Wahl damit verschont zu bleiben. Unter Hinweis auf seine „dem hiesig gemainen Stattweesen so Treu- alß Luferig (eifrig) gelaisteten Dienst und hierdurch erworbener meriten" und wohl auch, um den Amtsantritt schmackhafter zu machen, verliehen ihm die Räte das, nach dem Tode Thomas Schoibers ebenfalls vakant gewordene Täzamt (Getränkesteueramt), mit einer Iahresbesoldung von 200 Gulden. Mit einer weiteren Anordnung des Landeshauptmannes wurde verfügt, daß dem „zum angesetzten Bürgermeister verordneten Johann Derfflmayr der gebührende Respekt und Gehorsam" zu leisten wäre. Die viertelmeister hatten namens der gesamten Bürgerschaft das „Gelübde des Gehorsams" abzulegen?) Am 28. April wurde die ordentliche Wahl durchgeführt und Derfflmayr zum Bürgermeister erkoren, trotzdem er vorher nochmals gebeten hatte, ihm dieses Amt nicht aufzubürden?) Während der nächsten zwei Jahre konnte Dersslm-ayr seine Stelle nur als „angesetzter" Bürgermeister versehen, da die kaiserliche Wahlbestätigung noch nicht eingelangt war. Der Magistrat sah sich daher veranlaßt, irrt Mai 1736 an die niederösterroichische Regierung zu schreiben und das Ersuchen um „Beförderung der Ratswahl" vorzutragen. So erreichte endlich am 26. September 1736 ein vom Landeshauptmann zugesandter „kaiserlicher Wahlbefehl" den Magistrat, in dem Johann Derfflmayr „allergnädigst zum wirklichen Bürgermeister benennet" wurde?) Die Gemeindevertretung setzte sich in dieser Zeit aus dem Bürgermeister, dem Stadtrichter als Repräsentanten des Landesfürsten, io Mitglieder des Inneren und H Mitglieder des Äußeren Rates zusammen?) In der kaiserlichen Wahlbestätigung war der Gastgeb Johann Georg Rogg zusätzlich als 15. Mitglied des Äußeren Rates ernannt worden. Die Stadtväter waren jedoch der Ansicht, es fei „vorhin Niehmalen gewöhnlich gewesen, dz (daß) ein Su- pernunmerarius (Überzähliger) den Rat frequentieret" und ließen Rogg iticht an den Sitzungen teilnehmen. Man riet ihm, Geduld zu üben, bis ein Ratssitz frei werde?) Rogg wandte sich nun an den Landeshauptmann, der befahl, der kaiserlichen Einordnung Folge zu leisten und ihn zu Sitzungen und Abstimmungen zuzu- ]) Auch Dörfflmayr, Derflmayr, Dörflmayer geschrieben. 2) RP 1734,1,2,7. — Johann Derfflmayr gehörte schon ab 1712 dem Äußeren Rate an, er wird 1724 als Mitglied des Inneren Rates und Sondersiechenhausverwalter erwähnt (RP 1724,188). 3) RP 1734,138. Schon einen Monat vorher beschäftigte sich der Magistrat mit den Vorbereitungen. Die Ratsherren wurden angewiesen, in schwarzer Kleidung zu erscheinen, die Musik solle vor dem Ratshaus zum Empfang bereitgestellt sein. Auch der Speisezettel für die Wahlmahlzeit wurde begutachtet. Da es „allezeit üblich gewesen“, daß die Mitglieder des Äußeren Rates die Speisen bei der Tafel der Wahlkommission aufwarteten, sollten sie dies wieder tun. Die von dieser „Tafel bringed ybrigen Speisen“ hätten dann an die „officir Tafl“ (Beamtentisch) gebracht und diese „ebenfalls honet tractiret“ zu werden. — Der Wahlkommission gehörten Landeshauptmann, Vizedom und Landschreiber mit ihrem Troß von Bedienten und Lakaien an. 4) RP 1736,142,316. 5) RP 1736,316. 6) RP 1736,358. 19

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2