Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

durch eine Sonderabgabe der Bürger hereinbringen. Da aber sofort Geld gebraucht wurde, zeigte sich Stadtrichter Adam Wilhelm „nicht ungenaigt mit etwas an die Handt zu gehen." Er schoß 300 Gulden vor?') Kurz vor dem Abmarsch des Kontingentes ergab sich eine weitere Schwierigkeit. Die Hauptleute brachten im Rat vor, daß von den Feldwebeln sich „kheiner bequemben walt" mit der Mannschaft hinauszuziehen. Bei der Aufforderung sich einzureihen, hätten sie „excedirt" (waren sie aufsässig gewesen). Der Rat empfahl daher, es bei den Feldwebeln nochmals mit Güte zu versuchen, ehe Zwangsmittel angewendet werden müßten?") Nach einem anstrengenden Marsche hatten die Steyrer am frühen Morgen des 20. Feber Wels erreicht. Graf Khueffftain, der Landoberst, ließ dies dem Magistrate mitteilen und verlangte, daß zwei berittene Fähnriche mit zwei Fahnen unverzüglich nach Lambach nachgeschickt würden. Der Rat war jedoch der Ansicht, daß für 200 Schützen mit nur einem Hauptmann und einem Leutnant „ain Fähnl genueg sehe." Da man die Ausgaben „restringiren" müsse, sandte man nur eine Fahne und entschuldigte sich dementsprechend beim Landobersten?') Nach drei weiteren Tagen kam aus Wels die Nachricht, daß kein Geld mehr vorhanden sei, was im Rate neuerliche Sorgen hervorrief, da die für diesen Zweck ausgeschriebene „Extraordinari-Steuer" noch nicht eingegangen war. Schließlich verfiel man auf den Ausweg, Stadtrichter Adam Wilhelm um weitere 400 Gulden zu ersuchen. Doch dieser meinte, daß er nicht zweifle, die anderen Ratsmitglieder würden ebenfalls nach ihrem Können beitragen. So entschied man sich schließlich, von jedem Mitglied der beiden Räte 25 Gulden zu verlangen, die sie zuhanden des Bürgermeisters erlegen sollten und die sie sich dann von den nächsten fälligen Gemeindeabgaben abziehen könnten?') Bei einer Ständeversammlung wurden von den Vertretern der Städte alle Schwierigkeiten und Unzukömmlichkeiten, die die Truppengestellung brachte, aufgezeigt, weshalb beschlossen wurde, künftig die Verteidigungsmaßnahmen des Landes zu „regulieren". Man dachte daran, eine ständige Truppe an den Grenzen zu halten. Jedes 15. Haus sollte einen mit Gewehr und Seitenwaffe Ausgerüsteten stellen, Uniformierung und Verpflegung würde durch das Land erfolgen. Ein Erlaß der Landeshauptmannschaft vom 6. März verfügte nun im Anschluß, daß jede 15. „Feuerstätte" einen tauglichen Mann zu stellen habe, der auf Dauer der Kriegsgefahr eingezogen bliebe und mit einer Flinte sowie einem guten langen Säbel auf Kosten der zuständigen Herrschaft auszurüsten wäre. Weiters hätten je 200 Feuerstätten ein Zugpferd für die Artillerie zu stellen. Herrschaften mit weniger als 200 Feuerstätten müßten je Feuerstätte 15 Kreuzer beitragen?") Ende März jedoch mußte den bei Peuerbach stationierten Steyrern noch Geld geschickt werden, das der Ratsdiener Johann Prunner überbrachte?") Nach einer sehr langen Regierungszeit starb Kaiser Leopold I. am 5. Mai 1705 ") An den drei Tage währenden Trauerfeierlichkeiten nahmen der gesamte Magistrat ”) RP1704, 42. ") RP1704, 44. "') RP1704, 46. «) RP1704, 49, 50, 52. «) RP1704, 54, 55. ") RP1704, 66. ") RP1705,107, 110. 22

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