Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

.' i /t A V» Eintragung im Sterbebuch 111 des Stadtpfarramtes Steyr vom 13. Jänner 1706: „den 13. H. Adam Schwarzeigl einer Jnnerperg(ischen) Stach! vnd Eigen Gewerckhschafs Vorgeher s(uae) a(etatis) 53. Jahr mit den großen gleich (mit großem Geläute)." deren Gatten, den Hoswirt in Sprinzenstein, Matthias Wegerpaur, dem städtischen Kanzttsten Adam Gstaümayr verkauft, der in diesem in der Folgezeit ebenfalls eine Gastwirtschaft betrieb. Den Schwarzöiglischcn Gatten vor dem Gilgentor cheute Bvucknerplatz) kaufte der Stadtttchter und spätere Bürgermeister Adam Wilhelm. Johann Reichard Höger (1703 —1705, 1707—1709) Über Anordnung der Landeshauptmannschaft hatte nach dem Ausscheiden Bürgermeister Schwarzeigls der damals amtierende kaiserliche Stadtrichter und Gastgeb Johann Reichard Höger das Bürgermeisteramt bis zur Abhaltung einer ordnungsgemäßen Wahl vorläufig („provisorio modo") übernommen. Bei der Amtseinführung am 30. September 1702 erklärte er den anwesenden Räten der Stadt, daß er „zwar wünschte dises wichtigen officy (Amtes) besuchet Zu bleiben," doch habe er den Befehlen und Verordnungen der landesfürstlichen Obrigkeit zu gehorchen und das Amt anzunehmen.') Wahrscheinlich waren die Kriegswirren Ursache, weswegen die neu ernannte Gemeindevertretung und mit ihr der Bürgermeister von der Regierung in Wien erst 1705 bestätigt und über Befehl, der Innere Rat um vier Mitglieder erweitert werden mußte?) Am 2. Oktober 1705 beschloß der Rat, den Bürgermeister und Stadtschreiber Dr. Merckhl nach Wien zu entsenden, um bei Hof wegen Abhaltung normaler Wahlen vorstellig zu werden, da schon seit fünf Jahren solche in der Stadt vorgenommen worden waren. 1706 wurde Höger zum Obervorgeher des Eisenverlages der Gewerkschaft in Steyr bestellt, was sein Ausscheiden aus dem Bürgermeisteramte zur Folge hatte?) Nach dem plötzlichen Ableben Bürgermeister Schäfflers am 7. Juni 1707 übernahm Johann Reichard Höger, bis auf weitere Entscheidung, wieder die Verwaltung des vakanten Bürgermeisteramtes, wovon der Landeshauptmannschaft Mitteilung gemacht wurde?) Diese provisorische Amtsübernahme genehmigte der Landeshauptmann^) und teilte dem Magistrate mit, daß Neuwahlen am 19. September in Aussicht genommen würden?) Da aber bis zu diesem Zeitpunkte die Abrechnung der ') RP 1702, 48, 142. 2) RP 1705, 48, 50, 53, 142, 143, 200. 3) RP 1706, 13, 25. 4) RP 1707, 104. 5) RP 1707, 114. 6) RP 1707, 148. 13

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2