Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 26, Dezember 1965

zenhof, den man noch im Vorjahre als Unterstandshaus für arme Leute verwenden wollte, das Lazarett einzurichten. Gegen ein Jahresgehalt von 15 Gulden wurde der bürgerliche Bader Johann Leichnambschneider als Verwalter eingesetzt, dem aufgetragen wurde, vier taugliche Leute zur Pflege und Aufwartung der Kranken aufzunehmen. Da nun der Plauzenhof „determinirtes" Lazarett war, mußte die Stadtverwaltung auch für die Bereitstellung der Betriebskosten Sorge tragen. Man stellte aus dem im Magistrate erliegenden Kapital des Bürgerspitales 6000 Gulden zur Verfügung, deren jährlicher Zinsertrag verwendet werden konnte.") Reparaturen an Gebäuden und die Umzäunung wurden von der Stadt vorgenommen. Um auch dem Verwalter Leichnambschneider eine gewisse finanzielle Grundlage zu sichern, überließ ihm der Magistrat die Durchführung der sogenannten „Seelbäder", worunter kostenlose Warmbäder für Arme zu verstehen waren. Diese wurden aus den Zinserträgen eines für diesen Zweck gewidmeten Kapitales, das Bürger zum Heile ihrer Seele für Bedürftige gestiftet hatten, bezahlt.") Nach dem Ableben Leichnambschneiders wurde die Verwaltung des Lazarettes seiner Witwe Eva übertragen, die 16 Jahre und 3 Monate, bis 1711, zur Zufriedenheit des Magistrates ihren Aufgaben nachkam.") Die nur durch eine Stunde „Brodtzeit" unterbrochene Arbeitszeit der in der Stadt beschäftigten Handwerker währte von 4 Uhr morgens bis 7 Uhr abends. Im Mai 1694 brachte der Stadtkämmerer vor den Rat, daß die Zimmerleute zwar keine Brotzeit hielten, hingegen eine Stunde früher Feierabend machten, was er als „schädlichen Mißbrauch propria authoritate" bezeichnete. Die Ratsmitglieder beschlossen, die Zimmerleute zu verhalten, „nach altem Herkommen um 3 Uhr ihre Brotstunde zu machen" und nicht vor 7 Uhr abends die Arbeit zu beenden. Eine gleiche Verfügung erging an die Holzarbeiter, die ebenfalls versucht hatten, ohne Essenspause zu arbeiten, damit sie abends die Arbeit um eine Stunde früher beendigen könnten.") Alte Arbeitsunfähige erhielten, soserne sie nicht mehr in einem der Altersheime (Bruderhaus usw.) untergebracht werden konnten, kleine Unterstützungen, die jedoch der Genehmigung des Magistrates bedurften. So erhielt Urban Röckhner für sich und seine Frau im Juni 1693 als Unterstützung vom Bruderhaus wöchentlich vier Laibe Brot und 15 Kreuzer Bargeld. Um dieses Geld konnte man damals nicht ganz zwei Kilogramm Fleisch kaufen.") 1694 ließ der Magistrat an Bedürftige versuchsweise statt des Bargeldes Brot verabreichen.") Dem Wiener Beispiele folgend, wurde im Jahre 1698 eine „Dienstbotenordnung" erlassen, deren Hauptpunkte die Möglichkeit einer „vierwöchentlichen Dienstaufsage" und die Verpflichtung des Dienstgebers ein „Dienstzeugnis" auszustellen, waren. Auf Grund einer im Jahre 1660 erlassenen Verordnung hatte jeder in Steyr Wohnende an der Osterbeichte teilzunehmen, die Kommunion zu empfangen und dann anschließend den „Osterbeichtzettel" im Stadtpfarramt abzuliefern. Stadtpfarrer Robert König hatte Ursache, dem Stadtricher Wilhelm mitzuteilen, daß im Jahre 1700 kaum die Hälfte der Stadtbewohner dieser Anordnung Folge geleistet hatte. Er ersuchte daher, alle Bewohner Steyrs durch den Magistrat „beschreiben" zu lassen. «) RP 1693, 124; RP 1694, 110, 121, 123. ") RP 1694, 186. ") RP 1695, 162; RP 1699, 34; RP 1711, 55. ") RP 1694, 81, 136. "j RP 1693, 132. —- Im April 1693 wurde das Pfund Rindfleisch von den Fleischhackern am Ütberg um 4 Kreuzer verkauft. Der Magistrat verfugte, daß der Preis des Fleisches ab Jänner 1694 auf 3 Kreuzer 2 Pfennig herabzusetzen sei. Ein Pfund Seife ober Kerzen kostete 9 Kreuzer (RP 1693, 229; RP 1694, 21). ") RP 1694, 145. 11

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