Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 25, Dezember 1964

Das Jahr 1687 brachte die Verwendung des Gebührenstempels. Dieser wurde geschaffen, um weitere Mittel für die Kriegskassen zu gewinnen. Am Kopf des sogenannten „Stempelpapieres", auf dem man „Anbringen und Berichte" an die Landeshauptmannschaft zu schreiben hatte, war ein Stempel aufgedruckt. Anfangs betrug die Gebühr für ein solches Stempelpapier drei Kreuzer. Dem Magistrate wurde aufgetragen, künftig bei Eingaben und Berichten unbedingt dieses Stempelpapier zu verwenden.99) Ein Vorgänger unseres heutigen Meldezettels wurde im Jänner 1688 geschaffen. Bei Androhung einer Strafe von 6 Reichstalern im Nichtbefolgungsfalle, wurde den Wirten der Stadt im Jänner 1688 anbefohlen, für alle bei ihnen übernachtenden Fremden oder solchen Personen, die sich längere Zeit einquartierten, einen „nachtzetl" auszusüllen. Auf diesem waren Vorname und Zuname des Gastes anzugeben und dieser mußte eigenhändig seinen vollen Namen daruntersetzen. Der „nachtzetl" hatte im Bürgermeisteramt abgegeben zu toerben.* 91 92 93 * 95 ) Während in früheren Zeiten jedermann, der zur Nachtzeit auf die Straße ging, eine brennende Laterne mit sich tragen mußte, wurde von Kaiser Leopold 1687 angeordnet, eine Stadtbeleuchtung einzuführen.99) Sehr verärgert war der Rat im Mai 1681, als Schinnerer seinen Ratskollegen berichten mußte, daß des Stadtbaders Spiz Braut an ihrem Hochzeitstage „wider gueto Polizey vnd Ordnung . . . ein Sametes (samtenes) röckhl oder Wam- bes (Wams) mit langen scheßen vnd Spiz gebrämbt (mit Spitzen verbrämt) ge tragen, so Ihr nit gebühret habe, vnd straffbar sehe". Wegen dieses begangenen „Erzehs" wurde Spiz vor den Rat geladen und zu einer Geldstrafe von 12 Reichstalern verurteilt.99) Große Empörung herrschte auch über das Verhalten der Bäckermeister, die für die Armenhäuser Brot lieferten. Dieses war so schlecht, daß die „arme leüth solches nit genießen khönnten ... vnd Ihnen Zu merkhlichen schaden . . . ge- raichte". Es wurde beschlossen, diesen Bäckern vorläufig auf drei Monate die Brotlieferung zu entziehen und ihnen für den Wiederholungsfall eine Leibstrafe anzu- drohen.9^) Fürsorgebedürftige, die nicht in eines der Spitäler oder Armenhäuser ausgenommen werden konnten, erhielten vom Magistrat kleine Beihilfen. So ist bekannt, daß die Witwe Agatha Aumayrin wöchentlich drei Leibe Brot erhielt.99) Für die „neue Ratsstube" wurden im Juli 1681 drei Dutzends Ledersessel bestellt. Ein Steyrer Sattlermeister lieferte zwei Anbote. Ein mit Schafleder bezogener Stuhl kam auf 1 Gulden 15 Kreuzer, der Überzug aus Kalbfell auf 1 Gulden 30 Kreuzer. Man entschied sich für diesen.99) so) RP 1687, 14. 91) RP 1688, 18. 92) LV 1, 311. 93) RP 1681, 98. m) RP 1681, 167. 95) RP 1682, 178. ") RP 1681, 134. 34

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