Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 24, Dezember 1963

Seit „uralten Zeiten" wurde im Rathaus ein Rupfen- und Leinwandmarkt abgehalten. Im Mai 1053 führte der Rat Klage darüber, daß die Handelsleute diese Waren nunmehr direkt in ihre Geschäfte bringen ließen und damit den öffentlichen Markt im Ralhause schädigten.") Da jedoch der Einkauf beim Erzeuger unter Umgehung des öffentlichen Marktes nicht erlaubt war („Fürkauf"), wurde der Stadtrichter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß auch in Zukunft „alle vnd Jede Rupfen vnd Leinwathen" ins Rathaus gebracht würden. Ohne Ansehung der Person wäre jenen, die weiterhin gegen dieses Gebot verstoßen sollten, die Ware „weckhznnemben". Über Bitte der Steyrer Kaufleute wurde der Stadtrichter im Jänner 1658 beauftrage, an den kaiserlichen Hof einen Bericht zu erstatten, weil die Steinbacher Messerer das Verbot mißachteten und Handel mit Venediger- und anderen Waren betrieben und dadurch den Steyrer Handel beeinträchtigten.") Auch Bürgermeister Schröffl blieb es nicht erspart, sich während seiner Amtszeit mit Vorkehrungen zur Abwehr der Pest zu beschäftigen, die in dem nahen „Unterösterreich" (Niederösterreich) bereits aufgetreten war. Von einer Reise zurückgekehrt, berichtete er am 16. Oktober 1653, daß in einigen Orten des Nachbarlandes Pest und Seuchen auf getreten waren. Wegen der häufig durch Steyr ziehenden „Bettler und Pilgramb" solle, damit diese nicht in die Stadt kämen und so die Krankheiten einschleppten, vor jedes der vier Stadttore ein Wächter gestellt werden. Die zur Weinlese nach Niederösterreich fahrenden Steyrer wolle man fe- doch vor einer Kontumaz verschonen.") Uber die Pestfälle in Wien sprach Schröffl im September 1654. Er meinte, daß man auch in diesem Falle Vorsorge treffen müsse, da „viele Wirte, Händler und Schiffsleute" dauernd nach Wien unterwegs wären unb dann wieder in die Stadt zurückkehrten.") Zahlreich waren die Ehrungen, die Schröffl zuteil wurden. Rach der Verleihung des rittermäßigen erbländischen Adels am 13. Juli 1646 erhielt er im April 1655 das Prädikat „von Maunsperg."") Anläßlich seiner Bestellung zum Eisenobmanne für Ober- und Niederösterreich wurde er mit dem Titel „Röm. Kaiserlicher Majestät Rat" ausgezeichnet. Die Stadt übereignete ihm 1659 zum Dank für seine Bemühungen um städtische Belange") beim kaiserlichen Hof den im Burgsried gelegenen Adelssitz „Ennsleiten" (heute Haratzmüllerstraße 66).")* 11 “) RP 1653, 91. «) RP 1658, 3. ") RP 1653, 170. “) RP 1654, 150. 66j ggj 313. ") RP 1658, 162: Schröffl hatte 16:58 wieder am kaiserlichen Hofe über den Notstand berichtet und um weitere Stouererleichtörungen ersucht. Auch um Bestätigung der städtischen Privilegien war er vorstellig geworden. **) Über Beschluß des Rates, der den Ansitz erwerben wollte, Hatto Schröffl 1659 mit dem Eigentümer, Petrus von Archen aus Wien, verhandelt und 1200 Reichstaler sowie 2000 Gulden eines Einlagserträgnisses als Kaufpreis geboten. Die Stadt war am Kauf des Gutes interessiert, weil diesem von Kaiser Ferdinand II am 11. 11. 1625, gegen Wrderruf, verschiedene Privilegien und Benefizien verliehen Ivorden waren. So u. a. die Errichtung einer Taverne, die Genehmigung des Bierbrauens, Bach-, Sage-, Mühl-, Hufbcschlags-, „Schleiff- und Ballier"-Ge- rcchtigküiten. Alan wollte diese Gewerbeberechtigungen ablösen und stillegen, um die wirtschaftliche Not der in der Stadt tätigen Gewerbetreibenden zu lindern. Schröffl gelang es schließlich, im selben Jahre vorn neuen Eigentümer und seinen Erben das Gut für sich zu erworben. Er bot nun der Stadt die gewünschten Privilegien und gewisse Gründe zur Vergrößerung des Burgfriedens- und Landge- richtsurnfanges zum Kaufe an. Da sich die Stadt dem Bürgermeister für seine wiederholten Interventionen am kaiserlichen Hofe sehr verpflichtet fühlte, schlug Stadtrichter und Stadthauptmann Georg Galmberger am 23. 9. 1659 im Rate vor, den Adelssitz mit allen Privilegien sowie der Zivil- und Kriminaljurisdik27

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