Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

falls ins Lager der regierungstreuen Bauern als Verstärkung abrücken könnten. An die Bürger wurden Zettel verteilt, jeder Zehnte hatte je Woche für die anderen neun, die bewaffnet wurden, acht Groschen zu zahlen.") Am 9. Oktober 1632 wurden die Bauern vernichtend geschlagen. Mit der Hinrichtung der Anführer fand dieses Kapitel der Bauernerhebungen seinen düsteren Abschluß. Der neue Aufstand bewog Ferdinand die Gegenreformation noch wirksamer durchzuführen. Eine neue Kommission verlangte ein Verzeichnis der „gehorsamen und ungehorsamen" Untertanen. Nach Steyr kamen der Vizedom (Verwalter der landesfürstlichen Gefälle und Abgaben) und Dr. Berthold, beide ließen am 28. Februar 1633 die Bevölkerung ins Rathaus zitieren. Vormittags wurden die Bürger, nachmittags die „Weiber" vorgeladen. Es wurde ihnen neuerlich mitgeteilt, daß bis zu einem gewissen Termine jene, die nicht katholisch werden wollten, auszuwandern hätten.") Wappen des Bürgermeisters Nicolaus Frizler von Ober- und Unterhuthofen (Gezeichnet nach einem Siegel auf einem Schreiben des Jahres 1630) Diese neue Unterdrückungswelle veranlaßte die Mollner Bauern sich zu bewaffnen, in die Berge zu ziehen und die Pässe zu sperren, damit diese von Soldaten nicht überschritten werden könnten. Vergeblich versuchten Beamte der Herrschaft Steyr sie von ihrem Tun abzureden. Es gelang ihnen jedoch durch List sechs der Anführer in ihre Gewalt zu bekommen, die sie nach Steyr brachten. Dann wurden 500 Soldaten nach Molln geschickt, die die Höfe plünderten, die Bauern verjagten und die restlichen Anführer gefangen nahmen. Diese Soldaten blieben so lange in Molln cinquartiert, bis sich die Bauern zur katholischen Religion bekannten.") Die Ausschreibung einer Leibsteuer seitens der Stände veranlaßte den Rat, einen Ausschuß nach Linz zu entsenden, um eine Verringerung der ursprünglich vorgeschriebcnen Steuer auf 2200 Gulden zu erreichen. Es wurden dann von jedem zahlungsfähigen Bürger 8 Gulden erhoben.") ") LV 6, 120; LV 2, 283. ") LV 6, 126; LV 21, 262; LV 2, 286. ") LV 2, 286. ") LV 6, 125. 44

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2