Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 23, Dezember 1962

Nach der Sperre ihrer Kirche trafen sich die Protestanten zu Andachtsübungen in Privatwohnungen oder besuchten den Gottesdienst im Schlosse Dorf an der Enns. Dies veranlagte den Statthalter und seine beigeordneten Rcforma- tionskommissare am 20. Dezember ein neues Dekret zu erlassen, das zehn Tage später im Steyrer Stadtrate zur Verlesunq kam. Es enthielt die Ausweisung aller Prädikanten aus dem Lande, das Verbot Versammlungen abzuhalten, evangelische Predigten anzuhören und den Auftrag, auch den Stadtrat und die Bürger zum Besuche der katholischen Predigten anzuhalten.") Bürgermeister, Richter und Rat mußten für die Einhaltung dieser Gebote Sorge tragen und würden, im geoenteiligen Falle, verantwortlich gemacht.") Ebenso hätten durch den Rat die Schiffer überwacht zu werden, damit sic nicht Stadtbüraer zu evangelischen Versammlungen oder Gottesdiensten transportieren würden. Man kam bei der Sitzung vorerst überein, die Viertelmeister sofort ins Rathaus zu bestellen, sie mit dem Inhalte des Erlasses vertraut zu machen und sie zu beauftragen, diesen der Gemeinde mitzuteilen. Nach längerer Debatte vertagte man die Sitzung ohne Beschluß auf den nächsten Tag, den letzten des Jahres 1624”) Den Viertelmeistern wurde der Inhalt des Dekretes erst am 24. Jänner 1625 verlautbart, und ihnen eine Abschrift ausgehändigt, damit sie auch die Leute ihrer Viertel davon in Kenntnis setzen könnten.") Da an dieser Sitzung der Stadtrichter wegen körperlicher Schwäche nicht teilgenommen hatte, begaben sich die anwesenden Ratsmit- qlieder zu ihm. Endlich kamen sie dort überein, gegen den angeordneten Besuch der katholischen Predigten Vorstellungen zu erheben.”) Am 20. Jänner waren auch noch Graf Kwrberstorf und Abt Georg Falb nach Stevr gekommen. Der Abt hielt in der Stadtvfarrkirche eine Predigt, die in dem Aufrufe, dem katholischen Gottesdienste fleißig beizuwohnen, giüfette. Über Auftrag Herbcrstorfs mußten sich die Steyrer Büraer am 27. Jänner 1625 vor dem Rathause versammeln. Auch hier wurde erklärt, daß sich die Bürger in der katholischen Religion unterrichten lassen und dem katholischen Gottesdienste beiwohnen sollten. Die Ratsherren wurden scharf gerügt, es wurde ihnen voraebalten, daß sie keine sparsame Wirtschaft während ihrer Amtsveriode gcfübrt, Schulden oemacht und überdies mehrere Male rebelliert hätten. Weiters wurde ihnen voraehalten, den aufrührerischen Ständen die Stadt ausgcliefert und sogar die Türken um Hilfe ersucht und ihnen Abgesandte geschickt zu haben. Schließlich wurde den Versammelten mitqeteilt, daß jene, die sich nicht zur katholischen Religion bekennen wollten, ihre Sachen in Ordnung zu bringen und das Land zu verlassen hätten.'”) In der Ratssitzung, die am gleichen Tag stattfand, und die bin letzte, des alten Rates war, wurde der Erlaß des Statthalters, katholische Bürger für olle Ämter namhaft zu machen, besprochen.'"') Vorher schon, am 10. 1. batte sich der Statthalter im Rate erkundigt, ob seit der letzten Wahl Ratsmitglieder verstorben wären.'°2) ”J RP 1624, 449, 30. 12. «) LV 7, 90; Nr. 1728, K. XI., L. 24, St, A. ”3 RP 1624, 449, 31. 12 ’») RP 1625, 37. ”) . . dz cuiit beweglich und diemiettiges entschuldiWMgs Supplication verfaßt..." worden sollte. LV 14, 192. ,0°) LV 2, 253. Die Behauptung, daß die Steyrer Ratsherren a» einem Bankette teilgenommen hätten, daß die Stände dem Sultan in Konstautinopel gegeben hatten, läßt sich nicht beweisen. '"') RP 1625, 133. ’°2) RP 1625; 12. 19

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