Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 20, April 1960

(heute Gasthof „Zu den drei Alliierten"), das 1567 den Erben nach Joachim Händl gemeinsam gehörte und als dessen alleiniger Eigentümer Hieronymus 1571 nachgewiesen werden kann, betrieb er seinen Eisenhandel.« Auch er hatte vor seiner Wahl zum Bürgermeister verschiedene Stadtämter bekleidet? In Steyr prallten die verschiedenen religiösen Ansichten leidenschaftlich aneinander und machten sich in tumultarischen Austritten Luft. Trotz aller kailerlichen Verordnungen hing der größte Teil der Bevölkerung nach wie vor den Lehren Luthers an. Zu einem argen Zusammenstoß kam es am 25. April 1601 in der Nähe des St.-Gilgen-Tores (heute Brucknerplatz)? Einem alten Brauche folgend, zog nach langen Jahren wieder die katholische Geistlichkeit von Garsten nach Steyr. Aus der Stadtpfarrkirche kam ihr der katholische Stadtpfarrer Johann Widersper- ger mit seinem Gefolge entgegen. Viele Handwerksburschen und beschäftigungslose Soldaten mit umgegürteten Schwertern und Steinen in der Hand hatten sich in der Nähe der Kirche versammelt, um den ihnen fremden und ungewohnten Aufzug anzusehen. Als die Prozession in unmittelbarer Nähe der Kirche war, warf der Schneiderssohn Jakob Fischer einen Stein auf die Prozessionsteilnehmer. Dies war ein Signal für die übrigen Zuschauer das gleiche zu tun, worauf sich die Prozession auslösen mußte. Die mitgeführten Fahnen wurden von den Demonstranten zerrissen und die Gebetbücher verstreut. Pfarrer Widersperger hatte eine schwere Kopfwunde erlitten und wurde später an den Folgen dieser Wunde geistesgestört. Viele Prozessionsteilnehmer erlitten gefährliche Verletzungen. Das Stift Garsten reichte für sie in Linz gegen den Magistrat eine Klage ein und forderte 10.000 Dukaten als Schadenersatz für zugefügte Verletzungen und Unbilden. Für die zerrissenen Fahnen wurden 600 Gulden verlangt. Nach langwierigen Verhandlungen leistete der Magistrat eine Ersatzsumme von 200 Gulden für die Fahnen? Die Täter waren geflüchtet oder hatten sich aus Furcht vor Strafe gut versteckt, so daß sie nicht gefunden werden konnten?« Wegen dieses Vorfalles wurde am 22. 6. 1601 die gesamte Bürgerschaft ins Rathaus berufen. Dort verlas Stadtschreiber Neudecker einen Aufruf des Rates, in dem der Bevölkerung vorgehalten wurde, die wiederholten „väterlichen" Mahnungen, sich in Religionsangelegenheiten still und friedlich zu verhalten und alle Tätlichkeiten zu vermeiden, nicht beherzigt zu haben. Mit dieser Verlesung, war es der Bürgerschaft benommen, sich für künftige Übergriffe mit Unwissenheit entschuldigen zu können. Die Stadt habe nun einen Befehl des Landeshauptmannes und einen des Landesfürsten erhalten, wonach unter Androhung schwerster Strafen der Auftrag gegeben wurde, die Rädelsführer des Tumultes zu verhaften und sie nach Linz zu überstellen. Künftighin dürfe die katholische Geistlichkeit in ihrer Tätigkeit nicht mehr behindert werden, sonst würde der Kaiser der Steyrer Bevölkerng Kriegsvolk in die Quartiere einweisen lassen, für deren Kosten die Steyrer Bürger aufkommen müßten?« Dem Stadtrichter Hanns Reischko wurde vom Rate besohlen, persönlich an den katholischen Gottesdiensten teilzunehmen und eine sorgfältige Auswahl der Wachen bei der Stadtpfarrkirche zu treffen, damit die katholische Religionsausübungen nicht gestört werden könnten?? In weiterer Folge wurde der Stadt neuerlich wegen der geschilderten Vorkommnisse verboten, die üblichen Ratswahlen für 1602 abzuhalten. Die im Jahre 1601 in den Stadtämtern tätigen Personen wurden seitens der n.-ö. Regierung jedoch auf ihren Posten bestätigt, so daß Hieronymus Händl ein zweites Jahr das Bürgermeisteramt bekleiden fonnte?3 Die zahlreichen Eingriffe der Regierung in die der Stadt in früheren Zeiten von verschiedenen Landesfürsten gewährten Privilegien und Freiheiten veranlaßten den Rat, den Bürgermeister zu ersuchen, in der städtischen Registratur alle bezüglichen Originalurkunden hervorzusuchen. Diese sollten dann in der Stadtkanzlei in einem „Libell" (Büchlein) vereint werden, damit man sie nötigenfalls sofort zur Hand habe?« 42

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