Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 20, April 1960

Steuerbuche des Jahres 1583 wird er als Gastgeb und Händler mit Nägeln, Gewand und Wein genannt.3 Von seiner Mutter Anna hatte er das Haus Stadtplatz Nr. 10 (später Gasthaus „Zum braunen Hirschen") geerbt,4 die Häuser Grünmarkt 3 und Ennskai 37 (später Gasthaus „Zum schwarzen Bären ) hatte er selbst erworben.s Auch in Pyrach besaß er Haus und Garten. Siegel des Bürgermeisters Hanns Math (St. A.) Schon zwei Jahre nach Erreichung des Bürgerrechtes in Steyr wollte sich Muth verehelichen. Die Witwe des Ratsbürgers Hans Khlingler schenkte seinen Werbungen Gehör und es kam zu einer „ehelichen Heyratsverpflichtung". Durch ein „verhenngnus Gottes" jedoch war die Braut „mit dem schlag getroffen" worden und konnte nicht mehr reden. Nach einigen Wochen aber hatte sie sich erholt und kam wieder in den Besitz der Sprache. Muth wollte sie nun heiraten. Inzwischen hatten aber liebe Nachbarn der vermögenden Witwe von der Ehe mit dem Versprochenen abgeredet. So leichten Kaufes gab sich Muth aber nicht geschlagen und er wandte sich an den Rat der Stadt mit der Bitte, daß dieser bei der Khlinglerin wegen der eingegangenen Heiratsverpflichtung intervenieren und mit „Ir handlen" wolle. Die Stadtväter erklärten sich aber hiefür nicht zuständig und stellten das Ansuchen Muchs dem evangelischen Ministerium mit dem Ersuchen zu, daß dieses das „angefanngen Heyrattswerch" weiterbringen möge.6 Trotz der Fürsprache dieses höchsten örtlichen Kirchenamtes kam es zu keiner Einigung mit der Versprochenen und wir finden den Bürgermeister später der Susanna Haindlin, einer Tochter des Ratsbürgers Gotthard Haindl angetraut. Dieser Ehe entsprossen fünf Kinder: Matthäus, David, Johanna, Christina und Margaretha. Am 13. 4. 1602 errichteten Muth und seine Frau ein gegenseitiges Testament, nach dem der überlebende Ehepartner Gesamterbe des vorhandenen Vermögens sein sollte, freilich wurde er mit der Aufgabe betraut, die Kinder zu erhalten und zu erziehen. Jedem Kinde wurden überdies 1000 Rheinische Gulden, den Söhnen des Erblassers auch dessen Kleider, Rüstung und Zugehör, den Töchtern Frauenkleider und „Frauenzier", den Verwandten in auf- und absteigender Linie je 100 Gulden vermacht. Sollten sich diese an der genannten Summe nicht „ersättigen" lassen, hätten die Legate zur Hälfte dem Kaiser und zur anderen Hälfte den Armen im Bruderhause zu gehörend Erzherzog Ferdinand hatte 1596 die selbständige Regierung von Jnneröster- reich angetreten. Die von ihm begonnenen Religionsreformen veranlaßten auch 32

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