Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 20, April 1960

Fluchen und Schwören / wie auch einige unzüchtige Reden / Gebärden und Verstellungen nicht zugestattc») auff dem Jahr-Wochen-Märckt und anderen Fest- und Freuden-Tägen" vorführten. Im genannten Patent Leopolds I. wurde allen nicht einverleibten Musikern und ©ftelern108 die sofortige Inkorporation bei der NicolaiBruderschaft befohlen, den Stadt- und Grundobrigketten aber u. a. eingeschärft, keine Spielleute und Spieler, die einen Spielzettel vorweisen können, durch Gerichtsdiener zu belästigen, keine uneinverleibten Musikanten weder zu dulden, noch selbst zu beschäftigen und den Verwaltern und Viertelmeistern des Spielgrafenamtes Schutz und Hilfe zu gewähren."» Das Spielgrasenamt bestand noch bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Im Jahre 1782 wurde es unter Kaiser Joseph II. aufgehoben, da „es der natürlichen Freiheit, durch freie Kunst das Brot zu verdienen", nicht entsprach!" Zusammenfassend sei festgehalten, daß auch in den wirtschaftlich schweren Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Kriege und in der Zeit der Türkeneinfälle in Steyr die Musik nicht vernachlässigt wurde. Die sakrale Musik, die ein zeitgenössischer Bericht als „schön" bezeichnet/" empfing durch die aufstrebende Barockkultur neue Impulse. Die fast ausschließlich dem Handwerkerstand angehörenden bürgerlichen Spielleute beeinträchtigen zwar die Rechte der Turnmeister, förderten aber durch die Pflege der Volksmusik in wertvoller Weise das kulturelle Leben. Wie auf vielen Gebieten der Wirtschaft und Kultur damals versucht wurde, mittelalterliche Fesseln allmählich zu lösen, so werden auch im musikalischen Leben der Eisenstadt neue Wege erkennbar, die schließlich zu einer freien Entfaltung führten. Josef Ofner Anmerkungen: Nachstehend angeführte Archivalien ohne Ortsangabe befinden sich im Stadtarchiv Steyr. F. — Faszikel, römische Ziffer — Kasten, arabische Ziffer — Lade, Rp. = Ratsprotokoll. ’) F. Gottesdienststiftunigen, XI/34, Nr. 9. 2) In dm einschlägigen Literatur wird Ternberg angegeben. Dieser Irrtum dürfte auf einen Lesefehler zurückzuführ-en sein. 3) » 9Rfnrrfirrfn> __Ifißn XT/9r> Nr 9'6 1) Visitation die Pfarr Steyr betreff. Storno' 1544 besetzehe»; Cista H/20, Nr. 62. - Zur Aufrichtung einer neuem Orgel legierte 1540 der Bürger Hans Fuchsbergei 50 Pfund. Eder K., Das Land ob der Enns vor der Glauibensspaltung (1933), S. 149, Anm. 318. -) Rp. 1774, 94; — 1777, 104; — 1779, 11. — * 2 * * * 6) Rp. 1586, 166. 7) Rp. 1591, 266. — 8 * * * * * * 1 ) Pfarrkirchenrechnung 1597. 9) Gestorben wahrscheinlich 1612 oder 1613. F. Testamente, Buchstabe H. ,0) Rp. 1637, 86, 98. ") F. Pfarrkirchen-Rechnungen 1609—1704, XI/29: 1648, 1699. ,2) Berggasse Nr. 30/32. ,3) Krenn I., Häuserchronik der Altstadt Steyr, S. 73. Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Juni 1951. ’4) Vgl. Neumann I., Paul Peuerl, Organist und Orgelbauer in Steyr. 73. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums Steyr (1956), S. 5—24. ,5) Dominikanerkirche. ’6) Jäkel I., Kirchliche und religiöse Zustände in Fr-etstadt während des ReformationsZeitalters. 20. Jahresbericht des k. k. Staatsgymnastums in Freistadt in OO. (1890), S. 30. ’7) Wessely O., Musik in Oberösterreich (1951), S. 20. 1S) Czerny St., Kunst und Kunstgewerbe im Stifte St. Florian von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart (1886), S. 118. ") Rp. 1727, 2. — 2°) Rp. 1667, 516; — 1670, 275. 2') Rp. 1675, 49; — 1684, 7. — 22) Rp. 1686, 131; — 1725, 97. 23) Pfarrkirchenrechnung 1728; F. Pfarrkirche 1716—1738, XI/27, Nr. 232; Rp. 1741, 167. 10

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