Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

verursachen würde. Hiedurch würde ein unabsehbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen und besonders die Eisenhandelsgesellschaft schwer getroffen werden. Der Landeshauptmann antwortete am 13. Februar, daß er auf Ausführung der vom Kaiser ergangenen Befehle bestehen müsse. Er befahl auch die Strafe von 4.000 Dukaten sofort zu bezahlen, da sonst das Vermögen der Ratsherren exekutiert würde. Der Rat versuchte durch ein neuerliches Schreiben eine Aufhebung der ergangenen Befehle zu erreichen. Schon glaubte man, daß die ergangenen Verfügungen rückgängig gemacht worden wären, da der Rat lange Monate keine Antwort erhielt. In der Stadt wußte man nicht, daß Landeshauptmann Löbl den kaiserlichen Hof über die Gegenvorstellungen der Stadt unterrichtet hatte. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel wirkte daher die nach neun Monaten einlangende kaiserliche Entschließung, daß die Stadt, wegen Mißachtung des vorergangenen Befehles, zu einer Strafe von 8.000 Dukaten verurteilt worden war. Sollte die Summe nicht bezahlt werden, so wurde als Strafverschärfung der Verlust aller städtischen Privilegien und Strafe an Leib und Gut angedroht." Gleichzeitig erging der strikte Auftrag, die Schlüssel der Stadtpfarr-, BruderHaus- und Spitalskirche, sowie sämtliche Stiftungsbriefe und Urbarien (Grundbücher) nach Linz zu bringen. Auch eine genaue Abrechnung über die der Kirche und dem Stifte Garsten gehörigen Güter wurde verlangt. Die öffentliche oder geheime Ausübung des evangelischen Gottesdienstes in Steyr sollte vom Rate sofort unterbunden und die Prediger aus der Stadt entfernt werden. Schließlich wurde gleichzeitig die Ausweisung Pfarrer Lampels, der schon in vorgerücktem Alter stand, aus Österreich verfügt. Über diese Verfügungen herrschte in der Stadt eine aufgeregte Stimmung, die sich so steigerte, daß der Rat den Ausbruch einer Revolte befürchtete. Noch glaubten viele Bürger, die kaiserlichen Befehle seien nur vom Landeshauptmann angeregt worden. Doch sehr bald darauf langte aus der Residenzstadt Prag ein neuerlicher kaiserlicher Erlaß ein, mit dem der Protestantismus in ganz Oberösterreich verboten wurde. Die Bürger wurden belehrt, daß es Rudolf II. diesmal bitterer Ernst war. Nur dem Adel wurde noch gestattet in den Schlössern für sich evangelischen Gottesdienst abhalten zu lassen. Außer den vorerwähnten Ereignissen verdüsterte das letzte Amtsjahr Pfefferls auch noch eine Unwetterkatastrophe, der am 17. August alle drei Brücken der Stadt zum Opfer fielen. Hanns Adam Pfeffer! wird 1568 als Bürger Steyrs genannt. Er betrieb einen Eisen- und Getreidehandel, überdies war er Gastgeb." Im Jahre 1575 erstmalig und dann auch in den Jahren 1576, 1579, 1580, 1583 und 1584 war Pfeffer! auch Stadtrichter gewesen. Die erste Wahl des Vorgenannten zum Stadtrichter (1575) veranlaßte den Rat, sich mit der Pfeffer! gebührenden Anrede zu beschäftigen. Da er Landgüter besaß und vom Landesfürsten geadelt worden war, befahl der Rat, daß dem Namen in amtlichen, in Pfefferls Auftrag gefertigten Schriftstücken, die Prädikate ,.Edl, Ernvest vnd weis" vorzusetzen wären." Als Weggefährtin seines Lebens hatte sich der Bürgermeister Clementine Rottalerin, die verwaiste Tochter des Steyrer Ratsbürgers und reichen Eisenhändlers Clement Rottaler erkoren. Diese war vorher, ohne Wissen ihrer Vormünder und des Rates der Stadt, einen heimlichen „Heyraths-Contract" mit dem bereits dreimal verwitweten Ratsherrcn Benedikt Ättl eingegangen. Ättl, der „alte Greiß", wie ihn ein Chronist nennt, hatte auf das schöne junge „Jungfräulein sein Lieb ge- worffen..., welche er zur ehelichen Zusag heimlich beredet". Die Sache kam dem Rat zu Ohren „durch sein, des Alten Liebes-Briefl; deren er viel dem jungen kindischen Mägdlein, und sie ihm hinwiederum zugeschrieben. Darob ein Ersamer Rath so groß Mißfallen getragen, daß derselbe, ungeachtet der Ättl in grossen Ansehen und nicht der geringste im Rath war", den Heiratsvertrag von Amts wegen ungültig erklärte. Ättl wurde außerdem eingesperrt und sollte eine Strafe von 500 Talern zahlen." 66

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