Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

zu Ostern, wenn sie ausgetrocknet waren, mit grünem Tuch oder „Tapenzerci" ver- lehen zu lassen?"" (Lin besonderes Ärgernis erregte es im Rate der Stadt, daß bei der Hochzeit des Daniel Taufkircher im Jahre 1583 dessen Pflegetochter Regina Egrerin mit einer „starken ansechlichen gülden Ketten hereingeprangt" kam. Eine solche ansehnliche goldene Kette ist nach Ansicht des Rates in diesen Zeiten sogar für ein „Weibs- bitdt oder Junckfrauen eines hohen Staudts" zuviel des Guten gewesen. Außerdem hatten die Ratsherren in „gehaltener obrigkaitttcher Nachforschung" herausgebracht, daß für die vorgenannte Egrerin zur bevorstehenden Hochzeit auch drei neue Atlasrocke in den Farben „Pämerantjchen" (orange), weiß und „feilbraun" angefertigt wurden. Nach dem Stande des Bräutigams und ihrer selbst und im Hinblicke aus die jetzigen „schweren Zeiten vnd erligung aller hieigen gewerb" schienen dem Rate diese Atlasröcke zur Hochzeit der Egrerin nicht passend. Er verbot also, bei Androhung der Verhängung einer sofortigen Strafe, die Anfertigung voir drei „Atlassen Rück", das Tragen der Goldkette und des „andern Halßgeschmuck vnd armbentl", lediglich der „feilbraune" Rock wurde als Hochzeitskleid zugestanden. Schließlich meinten die Stadtväter dieser Zeit, daß eigentlich schon die Vormünder der Egrerin solche Hoffart nicht gestatten hätten sollen und daß das Tragen solcher Kleider bei höheren Standespersonen allerlei Nachrede ergeben hätte, wodurch auch dem Rate und der Bürgerschaft nicht geringe „beschwer" entstanden wäre."" Auch die Virpeckhin war zu ihrer Hochzeit im Jahre 1585 mit „übriger Hofsart" bekleidet, weshalb sie „billich" bestraft wurde?" Mit dem Regierungsantritte Rudolfs II., römischen Kaisers, Königs von Ungarn und Böhmen sowie regierenden Erzherzoges von Österreich, war die tolerante Politik in Religionsangelegenheiten zu Ende gegangen. In den Jahren 1577 und 1578 erließ Rudolf, im Einvernehmen mit dem Bischöfe von Pafsau, Reformationsedikte, denen fast kein Gehorsam geleistet wurde. Ein Erzwingen war nicht möglich, da die Anhänger Luthers schon zu mächtig roaren?14 Im Juli 1578 wurden die Stände des Landes ob der Enns zur Erbhuldigung nach Enns befohlen. Die städtischen Truppen Oberösterreichs waren in einer Stärke von 905 Mann ausgerückt, von denen Steyr 360 Mann, in zwei Fähnlein geteilt, stellte. Als Oberster des gesamten Kontingentes fungierte der Steyrer Ratsherr Daniel Straffer."4 Beim Landtag, der im März 1589 in Linz stattfand, wurde durch die Abgesandten der Stadt dem anwesenden Erzherzoge Matthias vorgebracht, daß dieser beim Kaiser „wolt verhelfen... die vnderthanen bey irer Religion verbleiben Ze- lassen"?" Um die Unregelmäßigkeiten in der Zeitrechnung auszugleichen, ordnete Papst Gregor XIII. durch seine Bulle vom 24. Februar 1582 an, daß man in diesem Jahre nach dem 4. gleich den 15. Oktober zählen solle. Diese Verordnung des Papstes rief in den protestantisch gesinnten Kreisen Heftigsten Widerstand hervor. Sie erklärten den neuen Kalender als den des Teufels und forderten besonders die Bauern auf, jenen nicht anzunehmen. Gerade für die Bauern aber bedeutete der Ausfall von zehn Tagen aus dem Kalender, daß die von ihnen aus der Erfahrung gesammelten Bauernregeln für Anbau und Ernte nicht mehr stimmten. Im Bistum Passau, zu dem auch Oberösterreich gehörte, wurde diese Kalenderreform rechtzeitig verlautbart. In Steyr wurde den Herren des evangelischen Ministeriums der neue Kalender mit dem Ersuchen, eventuelle „bedennkhen" zu äußern, zugestellt."4 Auch ein kurz darauf ergangener Bescheid des Landeshauptmannes Helfrich von Meggau wegen des neuen Kalenders wurde dem vorgenannten Ministerium ausgehändigt."" Am 18. 11. 1583 berichtete der Rat dem Landeshauptmann, daß das Ministerium die neue Zeitrechnung nicht von der Kanzel verkündigen lassen wolle, was denselben zur Erwiderung veranlaßte, daß er auf der Verlautbarung bestehe?" 53

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