Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 19, Februar 1959

wirklich um eine Nest gebandelt zu haben. Das Wort ..Pesiilennz" wird in den Ratsvrotokollen erstmalig im Jahre 1582 verwendet, während bis zu diesem Zeitpunkte in diesen immer nur von Infektionskrankheiten geschrieben wird. Gegen diese Seuchen traf der Magistrat sehr modern anmutende Maßnahmen. 1575 traten in zwei Orten der Umgebung Infektionskrankheiten auf. Der Rat ließ vorerst seine 1570 erlassene Jnfektionsordnung in Erinnerung brinaen.00 Drob aller Vorsichtsmaßnahmen war aber die Seuche doch in die Stadt eingesickert, und es erging ein Auitraa an die Kirchendiener. Bader und Barbiere, soiort iene Kranken, zu denen sie allenfalls aerufen würden, zu melden. Eine Gekahr für die Einschleppung bildeten die Flößer, die ia auf ihren Fahrten oft verseuchte Orte berührten und so als Bazillenträger in sfrage kamen. Es eraina daher vom Rate der 58efeM. falls sie. wie üblich, oft auch Geld überbrachten. sie kurz abzusertioen. Die Suvve. die man ihnen aebräuchlicherweife für diesen Dienst zu geben schuldig war. sollte man in anderer Form erstatten.""' Als 1582 in Böhmen. Schlesien und auch an anderen Orten Infektionskrankheiten wüteten und die Gefahr einer Übertragung bestand, wurde es den Gastoebern und Büroern Steyrs untersagt. Handwerker. Landsknechte oder andere Personen ohne Genehmigung des Stadtrichters zu beherbergen ober zu behausen. Neuerlich wurde verboten. Abfälle und Abwässer aus den .Käufern auf die Straften zu schütten. wie es anscheinend in der Bergaasse oft geschah. Die Misthaufen in den Häusern der Stadt und entlang der Enns folf+en entfernt werden. Wenn Schweine in den Stadthäusern oder unter Brücken gehalten wurden, mußten sie abseits von Straften, auherbalb her Orte, gebracht werden. Dem Marktrichter wurde aufgetraaen. diese Berfüauna des Rates in iedem Hause zu nuMnieren!01 Trotz aller dieser Vorficbts- matznahmen erkrankten Leute in den Stadtteilen Ort und ..am Küssibl". Bei Androhung einer Strass an Leib und Eut untersagte der Rat auch das Rerlassen her Raufer die Erkrankte beh^rheroten.102 Dem Pavierer wurde verboten, seine, für die Papiererzeuaung notwendigen Hadern in die Stadt zu Bringen.103 Jur Betreuung der infizierten Kranken im Svital wurde der Prädikant Casvar Wunderlich bestellt, dem die Stadt biefür als Honorar 5 Gulden in der Wollte bezahlte. überdies wurden ibm für seine seelsorgerische Tätigkeit ein Kelch und ein neues Bartuch angeschafft.101 Trotz der anderweitigen finanziellen Sorgen, welche die Gemeindestube belasteten, beschloß der Rat im Jahre 1574, die Bücherei des verstorbenen ehemaligen Rektors Pegaeus anzukaufen.100 Diese Bücherei wurde 1583 aus dem Winklerischen Hause in die „Liberey Gemainer Stat" (Stadtbücherei), die sich im Kloster befand, gebracht.100 Zu Ehren des Rates veranstaltete Rektor Georg Mauritius am 11. 2. 1578 ein „Comedie oder Spill" im Rathaus. Da auch dem früheren Rektor der Lateinschule für ähnliche Veranstaltungen „ain Verrechnung beschehen vnd diese Comedie dem Jezigen Rektor auch nit geringe bemuehung gegeben hat", schlug Händl dem Rate vor, dem Mauritius für die Aufführung ein Honorar der Höhe, wie es auch früher bezahlt wurde, zu bewilligen.101 Rektor Mauritius erhielt am 26. 2. zwölf Taler ausgefolgt.100 1582 brachte Bürgermeister Händl in einer Ratssitzung vor, daß es bisher Brauch war, allen Stadtbewohnern, die sich verheirateten und in Steyr Hochzeit hielten, gewisse Räume des Rathauses zur Hochzeitsfeier und dem folgenden Tanze zur Verfügung zu stellen. Da in den Stuben Steuer- und anderes Gefällsgeld aufbewahrt werde, sei er gegen die Weiterverwendung der Rathauszimmer für solche Zwecke. Weiters wurde bemängelt, daß die Bürger bei den vorgenannten Anlässen die „Turner"-Musik in Anspruch nahmen. Dies werde der Stadt und ihrer Bürgerschaft „ungelegen" nachgeredet. Der versammelte Rat beschloß nun, die Abhaltung der Hochzeitsfeiern im Rathaus nicht mehr zu genehmigen, überdies wurde der Stadtkämmerer beauftragt, die nassen Mauern des Zimmers, in dem getanzt wurde. 52

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