Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 17, November 1957

Sehr wenig erfahren wir über die musikalische Ausbildung der Jugend (Chor- crefana) - Im Jahre 1684 wurden die Schulinspektoren beauftragt, die zur Musik tauglichen Knaben auszuwählen und sie dem Reaenschori borguftellm!16) Eine lediqe weibliche Lehrkraft wird 1760 erstmalig genannt. In diesem Jahre ersuchte die „Jungfrau Eißl. welche die Kinder lehret", um Befreiung von Schutzsteuer und Fleischaufschlaa. Wahrscheinlich unterwies sie die Mädchen im Stricken und ähnlichen ErBetten.117) In die Kochkunst („Kocherei") wurden die Bürgerstöchter vom Stadtkoch eingeführt!7") Die Einrichtung der dumpfen, unfreundlichen Schulstuben war sehr bescheiden. Zumeist waren sie nur mit einfachen Bänken und Scbultafeln ausgestattet.179) Wiederholt ermahnte die Stadtobrigkeit die Schulmeister, mit größerem Fleiß und Eiter dem Unterrichte nachzukommen und forderte auch von den Inspektoren gewissenhafte Pflichterfüllung. Lehrkräfte, die durch längere Zeit den Schuldienst nachlässig versahen, wurden enthoben!-") Zu den jährlichen Schulfesten zählte die Rekordation im Frühjahr und der 1680 zum ersten Male erwähnte „Hölzelmg der Kinder" im Sommer. Während die Rekordation zur Aufnahme neuer Schüler und zur Verbesserung des Einkommens der Schulmeister veranstaltet wurde, war der Hölzelzug ein Kinderfest, das in einem Walde, später in einem Garten oder „sonst bequemen Ort" stattfand. Uber den Verlauf dieses Festes sind wir sehr mangelhaft unterrichtet. Wir wissen nur. daß die städtischen Musikanten zum Tanze aufspielten und 1765 anaeordnet wurde, um acht Uhr abends das Fest zu beenden. Im Jahre 1757 sollte über Ersuchen der Jesuiten der Hölzelzug untersagt werden, da auch Erwachsene sich unter die Jugend menoten und bis spät in die Nacht hinein gefeiert wurde. Der Magistrat. der keine Bedenken trug, „den Kindern eine ehrliche Rekreation zu vergönnen". bob den alten Brauch nicht auf, sondern machte die Schulmeister für die ordentliche Durchführung des Festtages verantwortlich!77) III. Die soziale und wirtschaftliche Lage der Stadtschulmeister Vor der Reform des Schulwesens durch Maria Theresia (1774) gab es noch keine Unterrichtsanstalten zur Heranbildung der Lehrer. Es konnte daher jeder, der über die nötigen Rechen- und Schreibkenntnisse verfügte, Schulmeister werden. Nicht selten hatten diese, ehe sie den Schuldienst antraten, schon einen anderen Beruf ausgeübt. Stephan Brandt war z. B. Kanzleischreiber. Johann Georg Liebich bürgerlicher Leutgeb, Simon Seiffinger ein Schermesserer-Gesclle, Christoph Tau- verger ein Marktschreiber, Christoph Dabon ein Student, Gotthard Traunsteiner Lederzurichter und Johann Gotthard Müllner ein Fragner!-) So kamen also die Schulmeister aus der verschiedensten Berufen. Bevor sie im Schuldienst Aufnahme fanden, wurden sie von den Inspektoren aus ihre Schreibund Rechenfertigkeit geprüft. Gar mancher mußte zurückgestellt werden oder konnte nicht ausgenommen werden, weil „seine Handschrift zu gering" war!'7") Gegen Ende des Jahres 1715 verlangte die kaiserliche Religions-Reformations-Kommis- sion, daß „zur Erhaltung der reinen katholischen Lehre" nur solche Schulmeister aufgenommen werden dürfen, die vom Ortspfarrer examiniert wurden!"") Die Ernennung der Schulmeister erfolgte, wenn das Gutachten der Inspektoren günstig ausfiel, durch den Magistrat. Für den Bewerber war es von Vorteil, wenn er von einer angesehenen Persönlichkeit ein Empfehlungsschreiben vorweisen konnte7"") oder sich verpflichtete, die Witwe seines Vorgängers zu heiraten, bei derer vielleicht schon als Präzeptor die Schule leitete!"") Er durfte es nicht unterlassen, sich vor Antritt des Dienstes beim Magistrat vorzustellen!"7) Nicht gering ist die Zahl jener Schulmeister, die anläßlich einer Bewerbung um eine vakante Stelle vom Rate abgewiesen wurden!"") Zumeist wurden die in Steyr seßhaften Bewerber berücksichtigt, doch fanden auch auswärtige Schulmeister in der Eisenstadt eine Anstellung. Im 17. und 18. Jahrhundert wanderten sie zu 19

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