Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 16, Dezember 1956

für die peinliche Befragung und das Gericht eingeräumt. Alles war bereit, die Viertelmeister angewiesen, die Bürger zur Ordnung zu vermahnen — „welche aber zuschauenshalber der Exekution beiwohnen wollen, denen ist es nnverwärt", gab der Rat abschließend bekannt. Preuenhuber (S. 327) berichtet über Taschs Hinrichtung: „Er war ein alter eißgrauer ansehnlicher Mann, ergab sich gar ungern in Tod, als er ans seinen Knien lag, und gedachte, jetzt würde der Scharfrichter zuschlagen, sahe er ofstermahlen zuruck und sprach, das Leben ist heilig, das Leben ist heilig, biß er doch endlich einsmahlen den Streich übersähe". Das Ratsprotokoll beendet seine Eintragung über Tasch: „ ... und ist er auf freiem Platz alhir auf einer Pün mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gerichtet worden, lind er hat sich selbst bis ans ende gewalltig mit Gottes Wort getröstet — Gott verleih ime und allen armen bußfertigen Sündern ain fröhliche auserstehung amen." Ob die Steyrer Bürger, die der Hinrichtung beiwohnten, die Drohung empfanden, die Mahnung, die an sie alle erging? So endet, wer sich gegen Recht und Gesetz auflehnt, wer die Befehle des ihnen von Gott und der Welt bestimmten Herrschers mißachtet, wer gegen Gott und Kaiser sündigt. Mit der Hinrichtung des Bauernführers Tasch, der am 20. September in Wels die des Salig und am 24. September die des Ackerlshaider folgte, war zwar der Zweite Bauernkrieg endgültig lignidiert worden, der Glaubenskampf aber in eine neue Phase getreten, die Gegenreformation hatte scharf zu handeln begonnen. * Als Unterlagen dienten die Ratsproiokolle des Stadtarchivs Steyr, Prenenhuber-I Annales Styrenses (S. 327) und „Der zweite Bauernaufstand 1595—1597" von Stibin Czerny, hsg. Linz 1890. Alle einschlägigen Akten aus dem Archiv Kremsmünster sowie einige Rebellenbriefe werden von Czerny zitiert. 5

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