Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 16, Dezember 1956

Zwei bedeutende, das Rechtswesen der Stadt betreffende Entscheidungen wurden in den Jahren 1523 und 1532 gefällt. Bisher war den Stadtrichtern nur in Einzelfüllen der Blutbanu verliehen Warden"") Wurde ein Verbrechen begangen, das die Todesstrafe verdiente, mußte der sogenannte „Waldboth", der Banurichtcr, von dieser Untat verständigt werden. Dieser untersuchte in Gegenwart des Stadtrichters und der „Genannten" den Fall. War nicht eine Todesstrafe anzuwenden, wurde das Urteil vom Rat und bem Stadtrichter bestimmt. Erforderte das Verbrechen die Todesstrafe, wurde nach einer abgesonderten Beratung öffentlich das Urteil gefällt und bekanntgegeben. Ab 1523 wurde erstmalig dem Stadtrichter Koloman Dorninger und seinen Nachfolgern im Amte das Recht erteilt, Urteil über Tod und Leben innerhalb der Stadtgrenzen zu sprechen.93) Diese Ermächtigung bedeutete eine außerordentliche Ausweitung der stadt- richterlichen Gewalt. Schon seit 1488 währte ein Streit, „ob nemlich die Stadt Steher vor der Landcs- hauptmannschaft... zu Recht und Verhör zu stehen schuldig sei oder nicht." Die Stadt führte ins Treffen, daß sie schon als Hauptstadt der Steiermark Dingstadt gewesen sei und auch später, als sie zum Laude ob der Enns gekommen war, nicht der Rechtssprechung der Landeshauptmannschaft unterworfen worden wäre. Nach dem über 50 Jahre währenden Streite entschied nun König Ferdinand I. am 15. 11. 1532, daß Klagen gegen einen Bürger vor den Blagistrat und den bisherigen Richtern vorzubringen seien. Bei Klagen in privaten Angelegenheiten und in Sachen der Gemeinde gegen Bürgermeister, Stadtrichter und Rat stehe dem Landeshauptmann die Jurisdiktion zu. Ein Rechtsstreit einer Partei mit der Stadt müßte jedoch vor der niederösterreichischen Regierung anhängig gemacht werden. Hieronymus Zuvernnmb war in erster Ehe mit Barbara Mattsperger") aus Salzburg, in zweiter Ehe mit Barbara Khöllnpeck vermählt.29) In erster Ehe wurden ihm zwei Söhne, Wolffgang"') und Hieronymus-Z, geboren. Die Tochter Dorothea brachte nach dem frühen Tode ihrer Brüder ihr namhaftes Erbe ihrem Gatten Daniel Straffer zu, der das Zuvernumbsche Wappen mit dem seinen vereinigte. Den Grünmarkttrakt des heutigen Hauptpostgebäudes, in dem auch einmal das Dominikanerkloster untergebracht war, ließ Zuvcrnumb erbauen.-9) In seinem Testamente vom 28. 3. 1547") vermachte er diese „neue Behausung in Grimort" seinem Sohne Hieronymus. Die ebenfalls ihm gehörige „große alte Behausung darHof des Hauses Stadtplatz 14 vor der Bombardierung 1944 (Aquarell im Besitz des Herrn W. Stark) S2) In den Jahren 1495, 1512, 1514 und 1516 (L.V 2, S. 187). 23) L.V. 1, S. 251 ff. 24) „So aber jemand wider gemeine Stadt in Rechten verfahren wolle, so soll er vor Unsern N.O. Regiment beschehen und gerechtfertigt werden." (L.V. 1, S. 253.) -3) Barbara Mattsperger starb am 1. 1. 1530. — * 23 24 25 26) L.V. 1, S. 275. -7) Wolfgang verstarb am 5.11. 1551 in Krems (lt. Grabdenkmales seines Vaters). Seine Witwe Anna, geb. Schmidthuckerin, vermählte sich nochmals mit Stephan Fennzl. 25) Hieronymus starb unverheiratet am 9. 5. 1561. — **) Steuerbuch 1543. 30) St.A., K. XL, L. 14. 18

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