Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 14, Dezember 1954

„Botenbüchse mit gemeiner Stadt Wappen zu tragen". 1664 verlieh der Magistrat an den Tagwerker Urban Siberegger das mit dem Stadtwappen geschmückte Botenschild, doch mußte er es auf eigene Kosten anfertigen lassem). Hatte der Bote eine amtliche Verlautbarung mehreren Personen mitzuteilen, so wurde ihm eine Liste derselben, das „Boten-Registerl", mitgegeben, in welcher die angeführten Personen die Kenntnisnahme der Verfügung bestätigen mußtenH. Im Jahre 1592 verlangten die Boten Hans Weinzierl, Thomas Stölln, Moritz Scheiher, Hans Strigl, Hans Psuntner, Max Zingkh und Melchior Schwertschmidt die Aufrichtung einer Stadtbvten-Ordnung sowie die Einstellung der Botengänge durch andere Personen. Der Rat beschloß, nur solche Leute zum „Botengehen" zu verwenden, die „glübt", das heißt vereidigt waren. Den Torhütern wurde befohlen, sich nur dieser Boten zu bedienen. Der Warteraum für die Stadtboten befand sich „unterm Rathaus"3). Die Bestellung der nach Linz und Nürnberg reisenden Boten nahm der Rat im Einvernehmen mit den Handelsleuten üor10). Für den Ordinari-Linzer Boten, dessen Stelle sehr begehrt war, gab es eine eigene Eidesformel. Sie lautete: „Ich N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und all seinen Heiligen einen leiblichen Eid, daß ich dem von einem löblichen Magistrat der Stadt Steyr mir anvertrauten ordinari Linzer Botendienst dergestalten abwarten woll, daß ich mit allen mir anvertrauten Schreiben, Geld und andern getreu, fleißig umgehn, keine Brief oder Geld noch auch etwas anderes erbrechen, eröffnen, veruntreuen oder Hinterhalten, auch jedesmalen zu rechter Zeit von hinnen nacher Linz oder andern Orten abreifen und alldort die Post «und Brief erheben und wiederum damit so zeitlich als möglich mich allhier einfindsn wolle, so wahr mir Gott helf und sein heiliges Evangelium""). Beschwerden der städtischen Boten über Personen, die unbefugt Botengänge verrichteten, sind eigentlich nicht häufig. Nur 1669 beklagten sich die vier Stadtboten über Weiber, die sich „des Votengehens unterstehen" und 1680 verlangte der Linzer Bote Matthias Lang die Abstellung des Schloßboten sowie die Einstellung der Vriefbeförderumg nach Linz durch eine gewisse Schinaglin. Groß ist die Zahl jener Boten, die aus fremden Städten und Märkten nach Steyr kamen. Wir lesen von Voten aus Mariazell, Graz, Waidhofen, Ubbsitz, Straßburg und anderen Oden12). Die Errichtung einer eigenen Stadtpost dürfte in Steyr erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts erfolgt sein. Im Oktober 1599 unterhandelte cuuf Befehl des Rates der Stadtkämmerer Wolf Schwindenhamer mit Peter Wib- mer in Ennsdorf wegen der Haltung von Postpferden. Wibmer ließ sich herbei, für die Post zwei Pferde einzustellen, wenn ihm für jedes Roß 32 Gulden „Hilfgeld" gereicht werden. Er verlangte ferner, im Falle er auch Lehenpferde halte, für jedes Pferd pro Tag von einem hiesigen Bürger 15, von fremden Personen 20 Kreuzer verlangen zu dürfen. Wibmer war nicht verpflichtet, Ersatzpferde zu stellen, wenn die Postvferde auswärts in Verwendung standen. Zum Ankauf derselben lieh ihm die Stadt 30 ©ulben13). Einige Jahrzehnte später, um 1624, hatte der vom Rate bestellte Postbeförderer fünf „gute Postroß" und eine Kalesche jederzeit für den Magistrat in Bereitschaft zu halten. Die Stadt hingegen gab ihm dafür eine jährliche Bestallung von 200 Gulden und % Mut (— 15 Metzen) Hafer"). Vom Jahre 1610 bis 1648 versah den Postdienst mit einigen Unterbrechungen Elias Sturm, der in den Archivalien als Postverwalter, manchmal auch als Postmeister bezeichnet wird"). 1636 befahl die Landeshauptmannschaft, ihm den gebührenden Schutz zu erweisjen. Seine Bestallung restringierte 1645 der Magistrat, „da alle Geldmittel entwichen", von 200 auf 100 Gulden, erhöhte aber die Haferzuteilung auf 1 Mut"). _ Im folgenden Jahre erlaubte die Stadtobrigkeit dem Bürger Christoph Stürmer, der sich vergeblich um den städtischen Postdienst bemühte, Lehen4

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