Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 14, Dezember 1954

Jänner wurden sogar die Frauen der ehemaligen evangelischen Prediger vor den Rat beordert und mit „treuherzigen Väterlichen wolmainen" ermahnt, ihren Ehemännern nahezulegen, die Stadt zu verlassen"4). Landeshauptmann Löbl hatte indessen die noch ausständige Poensumme von 8000 Dukaten nicht vergessen""). Er lud am 7. August 1600 fünf Ratsmitglieder, unter denen Michael Aidn war, nach Linz. Hier wurden sie in Hast genommen und ihnen erklärt, daß sie solange in derselben zu verharren hätten, bis ein Revers über das Reformationswesen gefertigt werde und überdies die von Steyr verwirkte Poensumme bezahlt sei. Der Revers sollte die Verpflichtung enthalten, daß alle Stiftsbriefe und sonstige Urkunden über Kirche, Pfarre, Klöster und Kapellen im Original dem Landeshauptmann zu übergeben feien. Weiters hätte das unkatholifche Schulwesen abgeschwfft zu werden. Nicht nur Bürgermeister, Richter und Rat müßten den Gottesdienst in der Pfarrkirche mit mehr Fleiß und Gehorsam besuchen, sondern auch die übrigen Mitbürger seien dazu anzuhalten. Seinen Entschluß, die Ratsbürger festzuhalten, bis seine Forderungen erfüllt seien, gab der Landeshauptmann in einer Resolution vom 9. August der Stadt bekannt""). Aber auch die Eingesperrten sandten noch am 7. August einen Brief an den Rat, in welchem sie über die an sie gestellten Forderungen und ihrer Weigerung, einen Revers zu unterfertigen, berichteten. Sie baten den Rat, die Angelegenheit zu bereinigen, und teilten ihm mit, daß ihrer daheim dringende Geschäfte warteten. Bis zur Erfüllung der Bedingungen könnten sie auch durch fünf andere Geiseln abgelöst werden. Der Rat zögerte mit der Unterfertigung, eines Reverses, aber auch mit dem Zahlen. Es geschah also von Steyrer Seite wenig, um das Los der arre- stierten Glaubensbrüder und Ratsbürger zu wandeln. Im Arrest erkrankte Michael Aidn. Ueber Bitten vornehmer Mitglieder des Herren- und Ritterstandes wurde er in das Haus des reichen Bäckermeisters Sebastian Sumer- auer in Linz gelassen, der ihn aufopfernd pflegte. Doch Sorgen, Aufregungen und nicht zuletzt die Festnahme hatten die Lebenskraft dieses Mannes gebrochen. Im 65. Jahre seines Alters verstarb er in der Wohnung Sumerauers. Sein Leichnam wurde nach Steyr geführt und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung am Friedhofe zur letzten Ruhe gebettet37). • Anläßlich der Verlassenschaftsverhandlung wurde im Ratsprotokoll vom 4. 11. 1600 der Stadt Freistadt der Tod Aidns vermerkt. Am 12. 11. 1597 hatte Aidn seinen letzten Willen verfassen lassen""). In seinem Testamente bekennt er sich zur Augsburgischen Religion, von der er wünschte, daß ihn Gott bei ihr bis an fein Ende erhalten wolle. Einen breiten Raum nimmt die Verteilung des Besitzes ein. Er wollte, seinem Stande gemäß, bei der Pfarrkirche bestattet werden. Nach feilnem Tode mögen ehestens an arme Leute, an Hausarme und an Arme des Spitals, des Bruderhauses und des neuen Siechenhaufes einhundert Pfund Pfennig bar verteilt werden""). Er bestimmte ferner, daß eventuelle Kinder aus seiner Ehe mit Eva Straffer je zehntausend Gulden baren Geldes erhalten sollten. Gingen aus seiner Ehe keine Söhne, sondern Nur Töchter hervor, so sollten diese als Erben auch des Erblassers Kleider, Waffen, Harnisch, Rüstung, Betten und ähnlichen Mannes- -befitz erhalten""). Bis zur Verheiratung der Kinder habe die Witwe das Legal zu verwalten und die Kinder gottesfürchtig zu erziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit setzte er bte Witwe zur Universalerbin ein41) und vermachte den Verwandten in auf- und absteigender Linie 4000 Pfund Pfennig; würden diese jedoch seinen letzten Willen „difficultieren", gütlich oder rechtlich ansechten, sei das Legat verwirkt und ebenfalls den Armen und Insassen der Alters39

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