Veröffentlichungen des Kulturamtes, Heft 13, Oktober 1953

Land, sowie den Bau und die Spinnung des Tabaks in Uebung gebracht habe?") Von Jahr zu Jahr verzögerte nun der Magistrat die Durchführung des Tabakschutzpatentes in Steyr. Einen Befehl der kaiserlichen Hofkammer vom Mai 1680, Geiger bei seinem Privilegium zu schützen, suchte der Rat dadurch hinauszuschieben, daß er bei der Landeshauptmannschaft um „Stillstand" ansuchte. Geiger selbst verlangte einige Male von Steyr die Einstellung der Tabakerzeugung.^) Doch alle Maßnahmen blieben erfolglos, ja die Tabakverarbeitung in der Eisenstadt erlebte gerade in jenen Jahren, in denen Geiger den Tabakappalt inne hatte (1676—1682), einen Aufstieg. Die Zahl der Tabakmacher nahm stetig zu, so daß 1682 sieben bürgerliche Tabakmacher in der Stadt tätig roctren.18) Unter solchen Umständen mußte Geiger zur Selbsthilfe greifen und die Einfuhr von Rohtabak nach Steyr zu verhindern suchen. Im Jahre 1681 lieh er durch den Mautner in Mauthausen dem Tabakmacher Lobmayr etliche Zentner Tabak im Werte von 49 Gulden abnehmen und beschlagnahmte kurze Zeit hernach abermals „um viel Gulden Werts" Tabakblätter der Steyrer Tabakerzeuger?5) Im folgenden Jahre (1682) endete die Verpachtung des Tabak-Appalts an den bürgerlichen Handelsmann Johann Geiger. Eine Verlängerung des Patents wußten die Landstände beim Kaiser zu verhindern, der gleichzeitig das Tabakmonopol vorübergehend aufhob."") Die bürgerlichen Tabakmacher der Stadt nahmen besonders scharf Stellung gegen jene, die unbefugt Tabak verarbeiteten^) und suchten jede neue Gewerbeberechtigung auf die Tabakzubereitung zu vereiteln. Ihre Angriffe richteten sich auch gegen solche Mitbürger, die neben einem anderen Gewerbe die Tabakfabrikation ausübten. Der Magistrat erhob jedoch gegen diese Tätigkeit meist erst dann Einspruch, wenn besondere Beschwerden laut wurden. So befaßten sich der bürgerliche Tabakkrämer Balthasar Schröckh und der bürgerliche Klingenschmied Gabriel Pichler bereits durch längere Zeit mit der Herstellung von Tabakwaren. Im Jahre 1680 aber mußten sie über Ersuchen der sechs Tabakmacher ihre Tätigkeit aufgeben, doch hatten ihnen die Supplikanten die vorrätigen Tabakblätter und den fertigen Tabak abzulösen. Zwei Jahre später fabrizierten Schröckh und Pichler neuerlich Tabak, ersterer sogar mit Bewilligung des Rates vom Jahre 1681. Abermals erhoben die Tabakmacher dagegen Einspruch und erklärten sich dem Magistrat gegenüber bereit, über ihre gewöhnlichen Steuern hinaus noch jährlich 50 Gulden für das Tabakmachen bezahlen zu wollen. Da der Rat auf dieses Ansuchen nicht gleich einging, beschwerten sie sich abermals über Schröckh und Pichler. Letzterer, so klagten die Tabakmacher, „verderbe" sie mit seiner Tabakerzeugung. Der Magistrat untersagte ihnen nun zum zweiten Male die Erzeugung und den Verkauf von Tabak. Pichler, dem die Tabakmacher den Blättervorrat, die Blätterpresse und die übrigen Geräte zur Tabakherstellung abkaufen sollten, forderte aber hiefür einen so hohen Preis, daß die Käufer erklärten, „ohne merklichen Schaden" diese Bestände nicht ablösen zu können. Da die Schätzung derselben durch ein Mitglied des äußeren Rates auch au keiner Regelung führte, wurden sie vorübergehend von der Stadtbehörde beschlagnahmt. Pichler und Schröckh ließen sich aber nicht entmutigen. 1683 erreichten auch sie die Bewilligung zur Tobakerzeugung, doch hatte ein jeder den Tabakmachern 15 Gulden zu geben und den entsprechenden Beitrag zur 50-Gulden-Steuer zu leisten.25) Das Bestreben der Tabakmacher ging dahin, in der Stadt eine solche Stellung zu erreichen, wie sie die übrigen Handwebksverbände besaßen. Aus diesem Grunde ersuchten sie 1682 beim Magistrate um die Ratifizierung einer sieben Punkte umfassenden „Tabak-Fabrikations- und Verkaufsordnung" und erklärten sich bereit, die oben erwähnte 50-Gulden-Steuer zu reichen, um sich dadurch das alleinige Recht der Tabakerzeugung zu sichern.22) 6

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