Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Oktober 1952

Stadtfleischhauer Joseph Luz, sogar mit Schnecken handelten?") Uebrigens geriet Luz, der 1702 als Fleischhackerknecht von Fridtberg bei Augsburg einwanderte und in Steyr das Bürgerrecht erwarb, um 1712 so arg in Schulden, daß er sein Handwerk aufgeben und als Marketender bei einem Regiment sein Brot verdienen mußte?") Das Einkommen der Stadtmetzger schmälerten manchmal die Bäcker, die Schweinefleisch verkauften, ferner die Wirte, die mit Fett, Speck und Geselchtem handelten und schließlich die Fleisch „herein deschenden Winkelsitzer"?") Besonders drückend wurde der mit kaiferl. Patent vom 26. März 1698 angeordnete Fleischaufschlag („Fleischkreuzer") empfunden. Von jedem Pfund Rind-, Kalb-, Schaf- und Schweinefleisch mußte ein Kreuzer zur '.Bestreitung „unentbehrlicher Kriegs-Unkosten" gereicht werden?') Die Einhebung dieser Verzehrsteuer, die nur vorübergehend aufgehoben wurde und sich seit 1711 auch auf das von den Wirten an die Gäste abgegebene Fleisch erstreckte, bereitete nicht geringe Schwierigkeiten. Im Jahre 1716 forderte hiefür die Landschaft von den Stadt- und Oelbergfleischhackern eine Pauschalsumme von 3680 Gulden. Zu diesem „Fleischaccis Bstand" gab die Stadt zur Versteuerung des von der Bürgerschaft aus eigenen Schlachtungen aufgebrachten Fleisches noch 40 fl. Die Aufbringung dieses Pauschalbetrages, der nicht alle Jahre gleich hoch war, übertrug oder verpachtete die Landschaft entweder einzelnen Personen oder Körperschaften. Im Jahre 1716 zum Beispiel war „Fleischaccis- Einnehmer" Glockhsperger, 1727 der Ratsherr Anton Ehrmann v. Falkenau und manchmal auch der Magistrat selbst, der hin und wieder den Fleischauf- schlag in „After Bsland" weitervergab?') Unter solchen Umständen finden wir es begreiflich, wenn sich die bürgerlichen Fleischhauer 1710 mehrmals über die Errichtung der neuen Fleischbank des Fixlmüllers am „Maissenberg beym Stain" beschwerten,"") von der Stadtobrigkeit 1709 forderten, Nachkommen der Oelberger nicht mehr zur „Frequentierung des Oelbergs" zuzulassen"') oder trotz Verbot hier selbst Fleisch verhandelten.^) Im Jahre 1715 weigerten sich die Stadtfleischhacker Krummer, Hölzl und Knabl, das Fleisch im Rathaus „untern Tischen" auszuhacken und zu verkaufen. Sie wollten dies lieber daheim besorgen, damit sie „des Hin- und Hertragens" enthoben wären. Da sie auch durch acht Tage den Fleischverkauf einstellten, verordnete der Magistrat, daß „all und jeden auswendigen Fleischhackern, sie seien gleich ansonsten der Oelbergs Frequentierung berechtigt oder nicht, gegen Verkaufung des Fleisches pr 3% kr bis auf weitere Mag.Verord- nung freigelassen und erlaubt werden solle, nicht allein an denen gewöhnlich Wochenmarktstagen, als Montag und Pfingstag, sondern auch an denen anderen Tagen in der Wochen, außer denen Sonn-, Feiertag und Fasttagen, das Fleisch auf dem Oelberg ganz unverhinderlich zu verkaufen u. auszuhacken"?") Aber auch für die Gäufleischhacker war der Fleischverkauf am Oelberg kein glänzendes Geschäft. Abgesehen von dem weiten Anfahrtsweg, den manche zurückzulegen hatten, mußten sie, wie schon erwähnt, jedes Pfund Rindfleisch um zwei Pfennig billiger geben als die bürgerlichen Meister. Sie versuchten zwar über das Gericht der Landeshauptmannschaft eine Erhöhung der Fleischpreise zu erreichen, doch hinderte sie daran der Magistrat, der auf Grund eines „alten Vergleichs" eine Preissteigerung nicht zuließ?') Schon im 17. Jahrhundert erhielt der Stadtrichter den Auftrag, auf die Oelberger „ein obachtsambs Aug" zu haben, besonders Gewichts- und Preismüngel festzustellen?") 1685 bestrafte der Rat den Gewichtsabgang von einem Lot mit mm Reichstaler?") Eine vorübergehende Verschlechterung ihrer Lage brachte der große Stadtbrand vom 27. August 1727, der auch die Fleischbänke am Oelberg vernichtete. Die Wiederaufbaukosten betrugen 446 fl 9 kr 2 d, weshalb der Magistrat zum Ersatz dieser Auslagen von jedem Fleischhacker drei Kreuzer pro Verkaufstag verlangte?") 27

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2