Steyr und die Glaubenskämpfe

und dazu nach Bezahlung der Nachsteuert) vom Statthalter ein Daßbrief. Was die Nachsteuer anlangt so ist zu sagen, daß die anfänglich in denNachsteuerlisten ver¬ zeichneten 59 Häuser sämtlich wieder gestrichen worden sind Es kann sein daß die Stadt, die bisher keine guten Erfahrungen mit den leerstehendenHäusern, für die sie Steuern zahlen mußte, gemacht hatte auf die formelle Uebergabe im weiteren Verlauf verzichtet, da sie ihr praktisch ja tatsächlich zur Verfügung standen.?) Für die anfallenden Steuern hafteten weiter die ehemaligen Besitzer bis sich eine geeignete Verwendung für die leeren Häuser fand.s) Ein Verkauf der Häuser war selten möglich und es mußte eigens darum beim Statthalter angesucht werden.!) Ein Bericht der Stadt aus dem Jahre 16g1 meldet 218 ganz und halb eingefallene Häuser,s) bei einer Gesamt¬ häuserzahl von 724 (nach heutiger Errechnung). Diese Zahl der verfallenen Häuser entspricht ungefähr der Zahl der ausgewanderten Familien, die 228, betrug.6) Gleichzeitig mit demAbzug der Emigranten begann die Stadt mit der Beglei¬ chung ihrer Schuldenlast. Wasvon der Nachsteuer übriggeblieben war, sollte zusammen mit dem, was die katholisch gewordenen Bürger bei einer Gesellschaft „auf Gewinn und Verlust liegen hatten“ zur Befriedigung der Gläubiger verwendet werden; bei 900.000 fl Schulden konnte das jedoch nur wenig helfen.?) Am 10. September 1628 erschien eine Kommission unter Führung Johannes Spindlers und Konstantin Grunde¬ manns, Dicedoms zu Linz, in Sterr. Sämtliche Gläubiger der Stadt wurden in das Rathaus berufen, wo ihnen bedeutet wurde, daß sie in Anbetracht der vergangenen Ereignisse und des damaligen schlechten Geldes mit einer nur teilweisen Rückerstattung ihres Geldes rechnen könnten, da sich die Stadt nun wieder erholen müsse; die Rech¬ nungsbücher der Stadt würden überprüft werden. Im Jänner 1629 erschien die Kommission zum zweitenmale und versprach die Rückzahlung von 50.000 fl jährlich an die Gläubiger der Stadt. Noch 1629 tauchte die Frage auf, ob den Emigranten in Ausübung ihrer Han¬ delstätigkeit bei Jahrmärkten und wirtschaftlich bedingten Reisen die Rückkehr nach Oesterreich gestattet wäre. In einem Dekret vom 29. März 1629 erteilte der Kaiser die Erlaubnis dazu doch nur unter der Bedingung, daß sie sich an die Gebote des Reformations=Patentes hielten und sich keine Reden gegen die katholische Religion 1)St.=A., K. XI, L. 24, Nr. 1752, kasserliches Patent vom 25. März 1626: Die Emigranten mögen sich bei der Obrigkeit melden, bevor sie abziehen, und die Nachsteuer einzahlen. 2) St.=A., K. XI, L. 24, Nr. 1752, Kaiserlicher Befehl vom 16. November 1651. Konfiszierung der Emägrantengüter. Ebenda Befehl vom 20. September 1656: Die von den Emigranten hinterlassenen Güter sind Staatseigentum, 3) So z. B. wurden 1652 den Jesuiten zur Gründung eines Klosters 11 Häuser in Steprdorf und die Spitalkirche übergeben. Die Häuser wurden niedergerissen und an ihrer Stelle eine Kirche und ein Kloster erbaut, die heutige Michaelerkirche und das Bundesrealgpmnasium. Ogl. Zetl, S. 125, vom 5. Novemben 1652. 4) Siehe S. 242 Anm. 2. 5) St.=A., K. XI, L. 24, Nr. 1745, Bericht vom 7. Juli 1641. 6) Laut Angabe des Herrn Oberbaurates Ing. Berndt ist für 1620 eine Kopf¬ zahl von 11 Einwohnern pro Haus für 1655 von 10 Einwohnern pro Haus anzuneh¬ men. Das ergäbe ohne Berücksichtigung eines Auszuges aus anderen Häusern eine Auswanderungszahl von 2508 Menschen. Da die Emigrantenlisten nur die Familien¬ häupter verzeichnen, ist die Zahl nur als Ueberschlag anzusehen. 7) Dritz, Sterr, S. 277: Schulden der Stadt und der alten Eisengesellschaft 900.000 fl, von denen jährlich 50.000 fl abzuzahlen versprochen wurde. Dazu St.=A. K. XI., L. 24, Nr. 1755: Libel und spezifizierte Beschreibung über die wegen Reli¬ gionssachen emigrierten Bürger und ihre Hinterlassenschaft die zur Tilgung der Schul¬ den gemeiner Stadt verwendet wird. Anno 1629 122 Emigranten haben die Nach¬ steuer in Linz bezahlt; 110 in Stepr bezahlt; 12 ohne Bezahlung der Steuer geflohen. Die Stadt zieht von ihren zurückgelassenen Gütern im Wert von 17.700 fl 6000 fl für sich ab. 8 Offizieren der Gewerkschaft und Bürgern der Stadt, die sich noch nicht zur Bekehrung entschlossen haben werden als Nachsteuer insgesamt 4800 fl vorge¬ schrieben. Gelder, die in einer Gesellschaft auf „Gewinn und Verlust“ lagen: von 15 Bürgern die katholisch geworden sind: 42.552 fl, 14 Bürgern, die emigrierten, 56.122 fl. 7 97

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