Steyr und die Glaubenskämpfe

Aus den Verzeichnissen der Viertelmeister ist zu ersehen, daß sich die Meinungen und Erklärungen oft in kurzer Zeit änderten, daß viele nicht wußten, was sie angeben sollten; das zeigt zum Beispiel die Liste vonSteprdorf, das hauptsächlich von Hand¬ werkern bewohnt war. In der Liste scheinen 652 Einwohner auf; 118 treten sofort zum katholischen Glauben über, 145 bleiben lutherisch, 45 Bürger und 10 Inwohner haben schon ihren Abschied genommen, ihre häuser stehen leer; bei 89 steht der Ver¬ merk „abgeleugnet" oder „verleugnet“ und später die Erklärung „sagen zuerst ja, dann nein oder umgekert“; 1a1 Personen sind entweder „nicht anzutreffen gwest“ oder „wollen noch selbst aufs Ambbt komen sich zu erkleren“. Eine nachträgliche Zusammen¬ stellung eines Teiles der Emigranten von 1626/27 und der von ihnen gezahlten Nach¬ steuer aus dem Jahre 1651 weist 228 Emigranten aus die 50.277 fl 2 B 24 d in Geld, 25.140 fl 1 B 19 d in Schuldbriefen und einen Wert an Häusern von 15.891 fl 27½ d zurückgelassen haben.!) Als Nachsatz findet sich die Bemerkung, daß ein B großer Teil der Steuer von den Kosten des Bauernkrieges verschlungen worden war,*) daß die leerstehenden Häuser verfielen und die Stadt dadurch schwer belastet würde; die Schuldbriefe lägen in der Kasse und würden nicht eingelöst. 7 Die Jahre 1626, 1627 1628 und 1629 waren die Jahre des Zusammenbruches der alten reichen Handelsstadt, die Lindner in seinen Annalen mit res publica betitelte. Der wache Geist und die Arbeitskraft ihrer Bürger hatte ihr zu einer Geltung verholfen, die weit über die Grenzen Oesterreichs hinausreichte; ihr rebellisches Selbst¬ bewußtsein aber hatte den Kampf der Reformationszeit zur Vernichtung des mittel¬ alterlichen Gemeinwesens werden lassen. Wer Vermögen besaß und wirtschaftliche Bedeutung,3) der wanderte aus, da er dank seiner Verbindungen und seiner finanziel¬ len Lage leicht in Deutschland oder Ungarn sein Handelsgeschäft weiterführen konnte. Handwerker zogen fort und mit ihnen Gesinde und Arbeiter. Was zurückblieb, waren meist alte Leute, ärmere Handwerker und Bürger die entweder auf ihre Heimat nicht verzichten wollten oder hofften, nun die erste Rolle in der Stadt und im Handwerk spielen zu können Den Abziehenden wurde wenn sie es verlangten, zum leichteren Fortkommen in der Fremde eine Art polizeilichen Führungszeugnisses ausgestellt,“) ein „Abschied“ 1) StA. K. XI, L. 25, Nr. 6: Liste vom 26. März 1651. Ursprünglich war ein Gesamtwert von 85.725 fl 5 B 9¼ Pf. errechnet worden doch wurde manchem ein Teil der Steuer erlassen. Daß von der Nachsteuer auch ganz arme Leute nicht befreit wurden, beweist der Umstand daß bei einer Reihe von Emigranten ein Zehntel des Vermögens (die Nachsteuer) mit 2 fl 7 B 27 Pf., mit gfli ß etc. veranschlagt wurde. StA., K. XI, L. 24, Nr. 1751. 2) Hgl. Zetl S. 81: Obristleutnant verlangt und erhält 1500 fl; wird von dem Geld der Emigranten bezahlt. StA., K. XI, L. 24, Nr. 1745: 10.000 fl dem Lichtenstainischen Regiment, 6000 fl der Pfarre. 3) StA., K. XI L. 24, Nr. 1751: Nachsteuer: Martin Hoffmann ½ seines 1665 fl Vermögens — = 1955 fl 22 6 Christoph Mürtzer ½ seines Vermögens 6 B 8 Pf., Mathes Tiechler ½ seines Vermögens = 2810 fl 6 B 1 Pf., Sebastian Wern¬ sperger ¼ seines Vermögens = 1521 fl 1 B 19 Pf., Wolf Trfeder ½ seines Ver¬ = 2500 fl, Hans Augmair ½ seines Vermögens = 1580 fl 5 B a Pf., Elias mögens Opser ½ seines Vermögens = 5104 fl 2 B 20 Pf., Daniel Taufkircher ½ seines Vermögens = 5557 fl 1 B to pf., Wolf Haider ½ seines Vermögens = 5000 fl; insgesamt zahlten 21 Emigranten eine Steuer von mehr als 1000 fl. 4)StA. K. XI, L. 25, Nr. 15: Schema für den „Abschied für die Weibs¬ personen": „Wann dann Jedwedem der sich zur catholischen religion nit zu bekheren bedenkht oberwehnter massen der Abzug frer gelassen worden also haben wir be¬ sagter N. N. diesen Abschiedt ertheillen und hiemit Zeugnus geben wöllen das uns anderst nit wissend dann sy sich In Zeit Ihres under hiesiger iurisdiction hierseins sovil den bürgerlich Politischen Wandl betrifft, gebührlich und tugendsamb verhalten und solchermassen auch Ihren Abzug von hier genomben habe.“ StA., K. XI. L. 24, Nr. 1742: Brief der Stadt Regensburg an B.2.R. von Stepr am 50 Juni 1650: Hans Dühringer hat ordnungsgemäß seinen Abschied vorgezeigt und alle Gebühren entrichtet. Trotzdem bittet der Rat von Regensburg vor Erteilung der Intercession um ein „Re¬ commandierungsschreiben“ der Stadt Stepr, damit Dühringer freien Zu= und Abgang¬ bei den Bürgern von Regensburg bekommen könne. Der Rat möge auch den Verkauf seiner Häuser gestatten. 96

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