Steyr und die Glaubenskämpfe

seder der nach dem Einmarsch der Bapern verhaftet worden war wurde sogar am 21. März 1621 wieder freigelassen.!) Die Besetzung der Stadtämter blieb dieselbe, BurggrafSiegmund von Lamberg kehrte nach Stepr zurück. Dieser Umstand allein bedeutete schon eine Kampfansage an die Protestanten, zumindest wurde ihnen in Erinnerung gerufen, daß man sich höheren Orts noch für sie interessieren werde, beson¬ ders als im November 1622 der Kaiser mit seiner Gemahlin, die mit 1000 Mann und 200 Heerwagen nach Regensburg zum Reichstag reisten, nach Stepr kam.?) Krieg, wirtschaftliche Not und Sinken des Geldwertes zeichnen das Bild der nächsten Jahre, die durch die Siege Tillyss) Jahre des Aufstieges der kaiserlichen Macht und damit auch der katholischen Sache wurden, während im selben Maße die Aussichten für eine weitere Duldung der protestantischen Konfession sanken. Es begann denn auch im Jahre 1624 mit äußerster Schärfe die politische Gegenreformation, die ohne Rücksicht auf Verluste das Ziel des Kaisers verwirklichen sollte, die Rück¬ führung seiner Untertanen zum katholischen Glauben. V. Die politische Gegenreformation 1624—1634 1.) Abschaffung der AC und ihrer Drediger. Schon während des Jahres 1625 wurden die Steprer Protestanten aufgefordert, die katholischen Feiertage zu halten nachdem sich der katholische Pfarrer beim Statt¬ halter in Linz beschweirt hatte daß die Bürger der Stadt an den gebotenen katholischen Feiertagen wie an Werktagen ihrer Arbeit nachgingen.4) Das evangelische Kirchen¬ ministerium beschwerte sich hierauf beim Magistrat, daß diese Anschuldigung nicht wahr sei; es sei sowohl Fronleichnam als auch der Tag des hl. Johannes Baptista am 24. Juni feierlich begangen worden. Es polemisiere auch kein evangelischer Dre¬ diger gegen diese Gepflogenheiten der katholischen Kirche. Diesen Bericht gab der Rat umgehend an den Statthalter weiter. Auch der Abt von Garsten verfaßte, von der Sache wohlunterrichtet, ein Schreiben an Graf Herberstorf. Er erklärte, daß der Rat von Sterr den Befehl zur Einhaltung der Feiertage möglicherweise erlassen habe, daß sich aber niemand daran halte. Er möge deshalb von Linz aus noch einmal gegeben werden. Dies scheint dann auch geschehen zu sein und das Kirchenministerium wurde hierauf vom Rat der Stadt benachrichtigt, daß er es für gut hielte, wenn sich die evan¬ Kirche an die haltung der Feiertage accomodieren würde.5) gelische Im folgenden Jahre wurde aus den oben angeführten Gründen mit der Toleranz gegen den Drotestantismus radikal Schluß gemacht und wieder war es ein Statthalter der die strikte Befolgung kaiserlicher Befehle überwachte?) diesmal aber sogar mit Hilfe von Militär. Den Protestanten wurde nun für ihr rigoroses Vorgehen gegen die Katholiken in den Gebieten der Stände der Augsburger Konfession die Rechnung präsentiert: Duldung war kein Charakteristikum dieser Zeit. 9Lindner, S. 589. 2)Lindner, S. 412; Zetl, S. 50: Er übernachtete im Schloß, wo der ganze freigehalten wurde und freiwillig oder aufgefordert „hat der Magistrath aufgewartt“. Hof 3) In Vollstreckung der Reichsacht eroberte Tillp 1622 mit Hilfe spanischer Truppen die Pfalz und erstürmte Heidelberg. Im selben Jahr wurde er zwar bei Wiesloch von Ernst von Mansfeld geschlagen siegte aber bald darauf bei Wipfen über den Markgrafen Georg Friedrich von Baden=Durlach, dann bei Höchst über Christian von Braunschweig. Im folgenden Jahr marschierte er nach Westfalen und bei Stadtlohn abermals über Christian von Braunschweig. Der Fürstentag zu siegte Regensburg bedeutete einen Sieg des Kaisers. 4) St.=A., K. XI, L. 25, Nr. 14. Brief vom 50. Juni 1625. Achatius Schrott war mach Widersperger 52 Jahre lang katholischer Pfarrer von Stepr (Koch, S. 190; S. 202) Digl, 3)St.=A., K. XI, L. 25, Nr. 14, am 7. Juli, 10. Juli, 17. Juli, 17. August und 4. September 1625. 6). Als der Prediger Tobias Schaidthauff zu Fronleichnam über Prozession, Salutschüsse und Pfarrer Schrott spottete, wurde er verhaftet, einen Monat lang in Linz eingesperrt gehalten und dann trotz Fürbitte der Stände des Landes verwiesen. St.=A., XI, L. 24, Nr. 1727; RDr. 1624, S. 247. 88

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