Steyr und die Glaubenskämpfe

er als ordentlich bestallter Pfarrer eine ordnungsgemäße schriftliche Entlassung, in der die Umstände, unter denen sie erfolgte, vermerkt seien. Falls, so schließt sein Schrei¬ ben resigniert und anhänglich zugleich, der Rat wünschen sollte, daß er trotz des Aus¬ weisungsbefehles in Stepr verbleibe, werde er natürlich bleiben. Auf jeden Fall aber möchte er noch eine Predigt halten dürfen Er har sie gehalten und verließ dann die Stadt, die es nicht mehr wagte, ihn zurückzuhalten. Die Einweihung der Pfarrkirche und die feierliche Wiedereinführung des katho¬ lischen Gottesdienstes wurde am 21. Februar 1599 vorgenommen. Anwesend waren Landeshauptmann Löbl, der Abt von Garsten, Dr. Severin Haeder, Pfarrer von Waidhofen, und der Dassauer Suffragan Dr. Andreas Hoffmann, der den neuen Pfarrer Dr. N. Oberschwender in seinAmt einführte. Landeshauptmann Löbl hatte befürchtet, daß dieser Wechsel nicht ohneReibereien abgehen würde und hatte daher um den ruhigen Verlauf der feierlichen Wiedereinweihung der Pfarrkirche und der Einsetzung eines katholischen Pfarrers zu sichern, den Bürgermeister, den Stadt¬ richter und einige Ratsmitglieder nach Linz zitiert und ihnen für den Fall von Ausschreitungen eine Strafe von 6000 fl angedroht. Trotzdem kam es zu einem bösen Zwischenfall. Aus der Mitte der vor der Kirche angesammelten protestanti¬ schen Bürgerschaft wurde durch das Kirchenfenster ein Stein geschleudert, der bei¬ nahe den Landeshauptmann getroffen hätte. Trotz aller Nachforschungen blieb der Täter unentdeckt. Es blieb aber nicht bei dem Steinwurf, es folgten Krawalle und ein Tumult in der Pfarrkirche. Aus Empörung über diese Zustände gab Pfarrer Oberschwender seine Stelle auf und die Kirche wurde für einige Zeit geschlossen. Wieder baten Bürger und Viertelmeister den Rat um einen Drediger und um die Verkündung des hl. Evangeliums. Es wurde ihnen befohlen, diese Bitte schrift¬ lich einzureichen.!) Am 6. März trafen zum Schutze des neuen Pfarrers Mag. Johann Wilhelm Heller zwei Kommissäre in Stepr ein die der Landeshauptmamn mit einem Befehle an die Steprer gesandt hatte.?) Es waren dies Dr. jur. Salomon Sollinger und Kaspar Preiner,?) die bei den Gottesdiensten anwesend sein sollten damit die Priester nicht aus der Kirche vertrieben werden könnten. In dem von ihnen über¬ brachten Befehl verlangte Löbl j.) die sofortige Untersuchung der Rumorhändel, 2.) die Einziehung der namhaft gemachten Personen und ihre Festsetzung auf dem Schloß und 5.) sei bei der Kirche eine Wache aus der Bürgerschaft und dem Rat aufzu¬ stellen; 4.) habe die Stadt Wohnung und Unterhalt für die Kommissare zu erstellen; 5.) der vom Landeshauptmann eingesetzte Pfarrer verbleibe in Stepr. Dieser Befehl wurde mit folgendem Ratsbschluß beantwortet: 1.Der Rumorhandel sei bereits genugsam der Majestät berichtet worden. 2. Die Personen würden in Sterr verhaftet und hier examiniert. Nach Linz könnten sie wegen mancher Ursach nicht gebracht werden. 5. Als Wachen stünden der Marktrichter und die Gerichtsdiener bei der Kirche. Sonst könne dies von niemandem verlangt werden g.Die Kommissäre könnten auf eigene oder des Klosters Garsten Kosten ein Zimmer bei Herrn Hirsch und ihren Unterhalt haben. 5. wegen Herrn Hirschen Einlag an den Landeshauptmann (wegen des einge¬ setzten Pfarrers) soll er, wenn er schuldig sei, streng verwiesen werden. Der Rat sei mit seiner Handlungsweise nicht einverstanden. Bei den Kommissären entschuldigte sich der Rat wegen der Wachen, er sei durch sie sehr beschwert, denn er könne sie den Bürgern nicht aufladen. Er wisse auch gar nicht, ob sie sich dazu kommandieren ließen. Dem Landeshauptmann soll schriftlich und auch mündlich durch einen Ausschuß versichert werden, daß der Rat keinen Bürger in seinem Gewissen beschweren könne. Dr. Sollinger erklärte, es sei ihm unverständlich, wieso ein christliches Werk wie das Wachehalten jemanden in seinem Gewissen be¬ schweren könne. Darauf bekam er vom Ratsherrn Stainer zur Antwort, daß jeder sei er das selbst oder ein anderer christlicher Mann, als Heuchler und Lügner bezeichnet werden müsse wenn er sich zur Kirche hinaufstellen und so seine Religion verleugnen würde. Dr. Sollinger verlangte hierauf unbedingten Gehorsam, doch beendete Stainer die Debatte mit dem Hinweis, man müsse dem Kaiser geben, was des Kaisers, und 1) R.Pr. 1599, S. 84, vom 5. März. 2)R.Dr. 1599, S 85, vom 6. März. 3)Nach Lindner S. 50 Dr. N. Sollinger und Nikolaus Praunfalk, Löbls Sekre¬ tär, nach Khevenhiller Preiner. 68

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2