Steyr und die Glaubenskämpfe

der Steprer Meistersinger.!) Im Jahre 1542 verfaßte der Nürnberger Jeronimus Rieger in Sterr das Meisterlied „Klag über die Welt“ Ob schon die Singschule be¬ stand, ist fraglich, ebenso ob Hans Sachs anläßlich seines Welser Aufenthaltes auch Stepr besuchte. Im Jahre 1562 nennt der Essener Kürschner Corenz Wessel die zwölf Begründer des Meistergesanges in unserer Stadt Zehn davon gehörten Eisen verar¬ beitenden Berufen an. Wessel schrieb für die Steprer ein poetisches Gesetzbuch, die Tabulatur.?) Aus Ratsprotokollen und einigen Meistersinger Liederhandschriften in den Bibliotheken Göttweig, Wien, München und Dresden sind die Namen von 54 Meistersingern, die aber nicht alle in Stepr ansässig waren, ermittelt worden.s) Die Ratsprotokolle von 1599 sprechen von Singschulen im Rathaus ebenso die des Jahres 1601.4) Ein Straßburger Meisterlied aus dem Jahre 1597 preist den Ruhm der Step¬ rer Meistersinger und Bürger einer reichen Stadt. e) Die katholische Reformation bahnt sich an. Die Geschichte des lutherischen Glaubens in Stepr verzeichnet im Abschnitt vom Eintreffen der ersten Kunde über Maßnahmen der katholischen Reformation in Steiermark 1580 bis zur Beseitigung des ProtestantismusimJahre 1599 nur einzelne wichtige Dunkte. Es war eine Zeit, da die Verhältnisse in Ruhestellung lagen bis sie plötzlich schwankten, hin= und hergerissen wurden und schließlich unter dem Druck der Ereignisse stürzten. Die Einführung des Gregorianischen Kalenders, die in den übrigen Ländern wie im Reich auf starken Widerstand der Protestanten stieß, ging in Stepr dank der Einsicht der obderennsischen Stände in ihre Notwendigkeit ohne besondere Streitig¬ keiten vor sich. Ein kaiserliches Generalmandat vom 1. Oktober 1585 befahl die Ein¬ führung des neuen Kalenders. Ueberall im Reich wurde die Annahme verweigert, , da die Drotestanten erklärten, die Einführung des neuen Kalenders solle nur die päpst¬ liche Herrschaft wieder aufrichten.s) Die Stände im Lande ob und unter der Enns jedoch erklärten auf eine Anfrage der Steiermärker wie sie es halten würden daß nach dem Urteil aller gelehrten Mathematiker diese Veränderung hochnotwendig sei und in kurzer Zeit alles wieder in Richtigkeit sein würde.*) Die Veröffentlichung geschähe nicht kraft päpstlicher Autorität die hier nichts zu gebieten hätte, sondern kraft kaiserlicher und landesfürstlicher Gewalt. Daß das päpstliche Wort keine Gewalt hatte, beweist die Nichtachtung der bischöflichen Aufforderung vom 28. April 1582 zur Kalenderreform, zur Auslassung der Tage vom 4. bis 15. Oktober und deren Ver¬ autbarung von den Kanzeln.?) Am 30. Oktober 1582 berichtete Pfarrer Michael Hueber von Waldkirchen dem Propst von St. Florian, daß die Bauern die Feiertage nach der neuen Ordnung nicht hielten und es große Verwirrungen gäbe.s) Auch der landesfürstliche Befehl mußte am 20. Jänner 1584 wiederholt der Verkauf der alten Kalender verboten werden, bis die Aenderung allmählich durchgeführt wurde. In Stepr erhielt das Ministerium vom Rat der Stadt am 25. Oktober den neuen Kalender übersandt mit der Bitte, seine Bedenken bekannt zu geben.?) Am 1. No¬ vembersollte das Ministerium vor dem Rat den Kalender besprechen.1) Am 18. No¬ Josef Ofner: Zur Geschichte des Meistergesanges in Sterr. Oberösterr. Hei¬ matblätter 1948, 2. H., S. 169 ff. 2) Nagl=Zeidler=Castle: Deutsch=österr. Literaturgeschichte, I. Bd., S. 550. 3) Widmann Hans: Zur Geschichte und Literatur des Meistergesanges in Ober¬ österreich. Jahresbericht des StOR. Stepr 1885. 4)Ofner fand in den Ratsprotokollen für die Zeit von 1599—1624 55 Sing¬ schulenverzeichnet—das sind gesangliche Veranstaltungen, die zu Ostern und zu Weihnachten stattfanden. 5) Kaltenbrunner F.: Dolemik über die Gregorianische Kalenderreform. SBAW., B. LXXXVII. Stieve F.: Der Kalenderstreit des 16. Ihd. in Deutschland. Abhandlungen der Münchner Akademie der Wissenschaften, Philosophisch=historische Klasse 1880. 6)Loserth: Reformation und Gegenreformation, S 441 f. Meper M.: Jere¬ miasHamberger, S. 244 ff. AOeG. Bd. LXXIV, 1889. Eder II, S. 188. 7) Wiedemann Bd. I, S. 450. s)Reisacher M.: Das Dekanat St. Johann, S. 296. 9)Rpr. 1585 S. 249. 10) Rpr. 1585, S. 264. 53

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2