Der Kriegsverbrecherprozeß gegen Otto Perkounig vor dem Volksgericht Innsbruck im Jahre 1953

47 Krüger, Himmler und der Wehrmacht eine Einigung dahingehend, daß die in Rüstungsindustrien eingesetzten Juden in einzurichtenden SS-Arbeitslagern oder Firmenlagern untergebracht werden sollten.136 Mit dieser Entscheidung wurde dem Wunsch der Industrie Rechnung getragen, die darauf bestanden hatte, KZ-Häftlinge in den bestehenden Produktionsprozeß zu integrieren. „Die Lager sollten bei den Firmen eingerichtet werden und nicht umgekehrt. "137 Die Versuche der SS, sich durch eigene KZ-Betriebe in der Versorgung mit Waffen von der Wehrmacht unabhängig zu machen, scheiterten. Zu Beginn gab es bei der SDP verschiedene Schwierigkeiten, die den „Judeneinsatz in der Gewehrfabrik Radom“ begleiteten. Diese konnten aber „in einer gemeinsamen Besprechung der Betriebsführung, SS- und Polizeiführer des Rüstungskommandos bereinigt (werden). 1138 Bei den angesprochenen Schwierigkeiten dürfte es sich um Unterbringung, Bewachung, Bezahlung und Ernährung der jüdischen Zwangsarbeiter gehandelt haben. 3.1. Lebensbedingungen der jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter im Zwangsarbeitslager „Szkolnastraße“ Die jüdischen Arbeiterinnen und Arbeiter der SDP verblieben nicht im Restghetto, sondern sie wurden auf das Fabriksgelände umgesiedelt, wo sie „menschenunwürdig unter gebracht“139 wurden. Am Anfang mußten sie „zusammengepfercht auf bloßem Boden nächtigen140 Erst einige Zeit später wurde an der Szkolnastraße ein Lager für die jüdischen Arbeiterinnen und Arbeiter bei der SDP errichtet,141 das den Namen „Szkolnastraße“ erhielt. Es bestand aus Baracken, wobei die Häftlinge nicht nur „ in der 136 Vgl. Madajczyk, Okkupationspolitik, S 375. Perz, Projekt Quarz, S 90. 137 Perz, Projekt Quarz, S 91. 138 KTB Radom, Besprechung vom 7.9.1942, T77/619, Nr. 1807414. 139 Davon waren all jene jüdischen Personen betroffen, die nicht deportiert wurden. Beschluß im Ermittlungsverfahren gegen Jakob Holz, ZStL 206 AR 454/7 [Unterlagen Perz]. 140 Zeugenaussage Ing. Franz Janku, 28.7.1947, Verfahren Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 141 Beschluß im Ermittlungsverfahren gegen Jakob Holz, ZStL 206 AR 454/7 [Unterlagen Perz].

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