Der Kriegsverbrecherprozeß gegen Otto Perkounig vor dem Volksgericht Innsbruck im Jahre 1953

32 Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für den Distrikt Radom Ende Juli 1943 präzisiert. Demnach bestand die Aufgabe aus der „Besetzung der Torposten zur Kontrolle des Fahrzeugverkehrs in und aus der Waffenfabrik, die Besetzung des Türpostens zur Kontrolle des Personenverkehrs in und aus der Fabrik einschließlich von Leibesvisitationen der polnischen und jüdischen Arbeitskräfte, Außenstreifen- und Innenstreifenposten zur Kontrolle der Umgebung des Werkgeländes, Innenkontrollen des Werkgebäudes, insbesondere der Produktionsräume sowie der Dienst im Wachgebäude und die Begleitung von Betriebsfremden innerhalb der Waffenfabrik "84 Die österreichischen und polnischen Beschäftigten erhielten Werksausweise, die dem diensttuenden Werkschutzmann beim Verlassen des Werkes gezeigt werden mußten. Ab Herbst 1939 übernahm der Werkschutz die Bewachung der Waffenfabrik. Die einzelnen Werkschutzmänner waren mit Pistolen, Karabinern und Gummiknüppeln bewaffnet.85 In Radom setzte sich der Werkschutz vorwiegend aus Österreichern und (Volks)Deutschen, später auch aus Ukrainern zusammen. Die Rolle, die dem Werkschutz bei der Sicherung des Werkes zukam, erforderte auch eine entsprechende Verläßlichkeit der Werkschutzmänner. So wurden nur jene angestellt, „die ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben. "86 Diese erwarben sie sich zumeist im Ausbildungslehrgang. Die Anstellung beim Werkschutz erfolgte zunächst nach einfacher Bewerbung. Dabei waren aber nicht einmal die elementarsten Kenntnisse, wie Lesen und Schreiben, vonnöten. Wichtiger war beispielsweise der Nachweis, Volksdeutscher zu sein. So konnte der Werkschutzmann der SDP in Radom, Jakob Holz, der am 25.9.1989 für schuldig 84 Beschluß im Ermittlungsverfahren gegen Jakob Holz, ZStL 206 AR 454/7. [Eine Kopie hat mir Bertrand Perz freundlicherweise überlassen.] 85 Laut Zeugenaussage des Wilhelm Sommer trugen die Werschutzmänner Maschinenpistolen. Zeugenaussage Sommer Wilhelm, 8.7.1953, Hauptverhandlung Perkounig, TLA, LG Ibk, 10 Vr 257/53. 86 „Der Werkschutz und seine Bedeutung“, Werkszeitung, l.Jg. Oktober 1938, Nr. 6, S 4 ff.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2