TC Grün-Weiß-Steyr

1. FORDERUNGSWIOGLICHKEIT: a) alle Spieler in derselben Reihe linksvom Fordererstehenden Spieler(z.B.Spieler Nr, 13 kann die Spieler Nr. 12 und 11 fordern) b) alle in der nächsthöheren Reihe biszu den rechtsoben von ihm stehenden Spieler (z.B.Spieler Nr. 13kann die Spieler Nr. 10 und 9fordern) Neubewerberfürdie Rangliste können sich anjeder Stelle einfordern,sie werden jedoch bei einem Spielverlust hinter dem Letzten der Rangliste eingereiht. Die Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft werden in die Rangliste eingezogen. Gewinnt ein Spieler im Rahmen der Vereinsmeisterschaft gegen einen Kon kurrenten der in der Rangliste vorihm steht(gleich,wieviele Plätze),so wird er vor ihm gereiht. Diese Regelung gilt analog auch bei Rangveränderungen in einer anderen Vereins-Rangliste. 2. FORDERUNG ZUM RANGLISTENSPIEL: Eine Forderung ist gültig, wenn sie vom Flerausforderer ordnungsgemäß in die Forderungsliste eingetragen,die vom Clubvorstand jeweilsfestgesetzte Forderungs gebühr vorher bezahlt und der Geforderte davon In Kenntnis gesetztworden ist. Der Geforderte hatsich binnen lOTagenzum Spielzu stellen.Stellt sich derGeforder te in diesem Zeitraum nicht,so wird der Flerausforderervon den Bevollmächtigten des Ranglistenausschussesin der Rangliste anstelle desGeforderten gereiht.Der Gefor derte übernimmt seinen Rang. EigenmächtigeVeränderungen in der Ranglistesind untersagt.In besonderen Fällen kann,nach Prüfung durch den Ranglistenausschuß,eine Nachfrist gewährt werden. Der Verlierer eines Ranglistenspieles darf eine Woche nicht fordern. Er kann jedoch in der Zwischenzeit keine Forderung abschlagen. Ein, durch Verhinderung (längere Abwesenheit, Krankheit usw.) zurückgereihter Spieler hat das Recht, sich nach eingeholter Zustimmung des Ranglisten ausschusses,an seinen ursprünglichen Ranglistenplatz einzufordern. 3. UMFANG DES SPIELES: Rangllstensplele werdenauf„zweigewonneneSätze"(bestofthreematches)gespielt nach dem „TIe-Break-System" In jedem Satz. 4. SCHIEDSRICHTER: Einvernehmlich können die beteiligten Rangiistenspieler auf einen Schiedsrichter verzichten. Andernfalls muß der Herausforderer einen von dem Geforderten, akzeptierten Schiedsrichter namhaft machen und besorgen. Im Streitfall wird der Schiedsrichter vom Sportwart bestimmt. Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind endgültig und unanfechtbar. 5. BÄLLE: Die für das Ranglistenspiel erforderlichen Bälle (mindestens drei Stück) hat der Herausforderer bereitzustellen. Der Geforderte ist berechtigt, die Bälle wegen Mangelhaftlgkelt abzulehnen. 6. RANGLISTENAUSSCHUSS: Zur klaglosen Durchführung der Ranglistenspiele ist ein Ranglistenausschuß nomi niert, der sich aus dem Sportwart und den übrigen Vorstandsmitgliedern zusam mensetzt.

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