TC Grün-Weiß-Steyr

10. FAIRNESS: Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Gesetze der sportlichen Fairneß zu beachten und den anderen Vereinsmitglledern mit Takt und Höflichkeit zu begegnen. 11. HAFTUNG: Der Tennisclub haftet nicht für Verletzungen oder Sachbeschädigungen bei der Be nützung der Tennisanlage. 12. VERSTOSS GEGEN DIE PLATZ- UND SPIELORDNUNG: Bei groben Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung,kann der Clubvorstand den Ausschluß aus dem Tennisclub verfügen. 13. NEUFASSUNG DER PLATZ- UND SPIELORDNUNG: Soweit die Platz- und Spielordnung Im Zweifelsfalle einer Auslegung bedarf,den je weiligen Verhältnissen entsprechend zu verändern ist oder Richtlinien zu erlassen sind,entscheidet von Fall zu Fall der Clubvorstand.Der Beschluß hat in einer Nieder schrift alsErgänzung zurPlatz- und Spielordnungzu erfolgen und Ist bei der Erstaus fertigung der Platz- und Splelordnung zu verwahren. Die jeweils gültige Fassung der Platz- und Spielordnung ist am Aushangbrett beim Clubhaus anzuschlagen. PASmeusrmieitMmpssle.enüii-mssmn": In den einzelnen Ranglisten sind alle Mitglieder spielberechtigt.Dieam „Pyramiden system" basierende Rangliste gliedert sich in: I. Herren-Rangliste II. Damen-Rangliste III. Senioren-Rangliste IV. Jugend-Rangliste a) Veränderungen der Rangliste: Jeder Ranglistenspieler ist berechtigt,den in derselben Reihe alle links von ihm bzw.die in der nächsthöheren Reihe rechtsvon ihmstehenden Spielerzufordern. Gewinnt der Herausforderer, tritt er an die Stelle des Herausgeforderten. Der Herausgeforderte und gegebenfallsdie Spielerzwischen den beiden Beteiligten verlieren jeweils einen Rang:

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