TC Grün-Weiß-Steyr

d) für Turniere und Freundschaftssplefe: Turniere und Freundschaftsspieledürfen nur mit rechtzeitig eingeholter Erlaubnis des Vereinsvorstandes durchgeführt werden. 5. GÄSTESPIELER: Eine Benützung der Plätze durch Gäste ist nur mit vorherigerZustimmung der Platz aufsicht möglich.DieZustimmung ist besondersdavonabhängig,daßdiePlätze nicht für den Übungs- und Spielbetrieb der Mitglieder benötigt werden. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes besteht nicht. Mitglieder, die mit Gästen spielen, haften für die Bezahlung der Gästestunden, sowie für die Einhaltung der Platz- und Spielordnung. Gästestunden müssen ins Gästeheft, bei gleichzeitigem Erlag der festgesetzten Platzgebühr,vordem Spielbeginn eingetragen werden.Fürjede angefangene Spiel stunde ist die volle Stunden-Platzgebühr zu bezahlen. Ab 16 Uhr können nur dann Gästestunden vergeben werden, wenn die Plätze nicht von Clubmitgliedern besetzt bzw. diese auf freiwerdende Plätze warten. Diese Rgelung gilt auch für Sonn- und Feiertage. 6. CLUBHAUS UND TENNfSANLAGE: Alle Mitglieder und Gästesind verpflichtet,Aufenthalts-und Garderobenräume,sowie die sanitären Anlagen,sauberzu halten. Die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Ten nisschuhen betreten werden. Lärm,der die Konzentration der Spieler stören könnte, ist zu vermeiden. Der Tennis club haftet nicht für abgelegte Kleidung und Wertgegenstände. Bei Saisonschluß sind alle privaten Gegenstände (Tennisausrüstung, Kleidungs stücke usw.)ausdem Glubhaus bzw.Kabinenfächerzu entfernen. Nichtentfernte Ge genstände werden nach einem festgesetzten Termin der Müllabfuhr übergeben.Der Tennisclub ist nicht verpflichtet, auf die Rechtzeitigkeit der Abholung bei Saison schluß aufmerksam zu machen. Kabinenkästchen könnenjeweilsfür eine Saison zu einer vom Vorstand festgesetzten Gebührgemietet werden.Die Mieter dereinzelnen Kästchen haften für die Schlüssel, die am Ende der Saison bei der Platzaufsicht abgegeben werden müssen. Nicht tennisspielende Kinder dürfen innerhalb der Tennisanlage nur mitgenommen werden,wenn sie ständig beaufsichtigt bleiben. Das Betreten der Tennisplätze ist ih nen ohne Aufsicht untersagt(große Verletzungsgefahr!) 7. PLATZINSTANDHALTUNG: Jedes Mitglied hat daraufzu achten,daß die Plätze nicht unnötig beschädigt und die Anlagen pfleglich behandelt werden. Reparaturen wirken sich an unseren Mitgiiedsbeiträgen aus. Nach einem Regen muß abgewartet werden bis das Wasser von selbst versickert. Be schleunigung des Austrocknensz.B.durch Behandlung mit Matten ist unzulässig. Der Platz gilt als bespielbar, wenn er trocken und ausreichend hart ist. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich die Platzaufsicht. Trockene Plätze müssen vor jedem Spiel von den Spielern selbst gespritzt werden. Unmittelbar nach Beendigung einesjeden Spieles,ist der Platz von den Spielern ab zuziehen. 8. RANGLISTENSPIELE: In den einzelnen Ranglisten sind alle Mitglieder spielberechtigt.(Näheres siehe im Ranglistenreglement des Clubs/ Anhang). 9. BEFUGNIS DES PLATZWARTES: DerPlatzwart ist berechtigt,Spieler,diedie Platz-und Spielordnung verletzen,aufgel tende Bestimmungen aufmerksam zu machen. Bei beharrlicher Verletzung der Platz- und Spielordnung durch Spieler oder Gäste — trotz Hinweis — ist der Platzwart zur unverzüglichen Meldung an den Clubvorstand verpflichtet.

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