Aufbau oder Zusammenbruch!

□n 27 □ Im Falle größerer Kreditgewährung an andersartige Unternehmungen kann es den gewährenden Instituten zugestanden werden, eine Vertretung im Verwaltungs- oder Hufsichtsrate des betreffenden Unternehmens zu bean¬ spruchen. Demgemäß müßten bei allen Aktien- und ähnlichen Gesell¬ schaften stotutarisch tatsächlich überwachende Aufsichtsräte, und nicht nur jährliche Bilanz-Revisionsausschüsse vorgeschrieben werden. Weiters wäre die aus der Banken-Thesaurierungspolitik entstammende, wie jede andere, verwerfliche Protektionswirtschaft und Verwaltungsrats¬ Remterhäufung abzustellen, wodurch den Sozialisierungs-Schlagworten viel Boden entzogen würde. Die von den Banken betriebene Konzernierung zeigt uns den Weg den die Sozialisierung zu nehmen hat, und die konzernierten, somit zur Sozialisierung reifen Unternehmungen. Selbstredend dorf die Sozialisierung keine Huslieferung an den Staatsbürokratismus bedeuten. Landwirtschaft. Wie ich bereits unter Verwaltungsreform ausgeführt habe, erscheint es mir für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung, daß ähnlich wie die bisherigen Forstkommisfäre bei den bisherigen Bezirkshauptmannschaften, nunmehr bei den von mir gedachten Kreisämtern fachkundige Landwirtschafts¬ kommilfäre ernannt werden, deren Hufgabe es sein würde, mit allen Land¬ wirten im Kreise und den Landgemeindeämtern Fühlung zu halten. Dieselben in jeder Richtung über Neuerungen auf landwirtschaftlichem Gebiete, der Boden¬ kultur und Viehzucht aufzuklären, eventuell durch Vorträge auf Bezirksomts¬ tagen. Denselben mit Rat und Tat beizuftehen, Hufsicht zu holten, daß keine Ackergebiete aufgeforftet, keine Viehweiden aufgelassen werden. Des weiteren wird ihre Aufgabe sein, die landwirtschaftliche Betriebsorgonisation, das landwirtschaftliche Genoflenschafts- und Kreditwesen usw. zu fördern. Sache der Landwirte selbst wird es dagegen sein, an Stelle der sprich¬ wörtlich gewordenen bäuerlichen Prozeßsucht, ein vernünftigeres, friedliches Zusammenarbeiten anzustreben zwecks: Errichtung, Erwerbung oder Pachtung von Genoffenschafts- oder Gemeindeweiden, gemeinsamer- Anschaffung von modernen Ackerbaumaschinen (wo sich die Alleinanschaffung seitens einzeiner Landwirte nicht lohnen würde), behufs gemeinsamer Anschaffung von Rassen¬ Zuchttieren (Hengste, Stiere, Widder usw.), zwecks gegenseitiger Versuche mit eventuellen neuen Soatsorten, Dungmitteln usw.; Grundtausche zur Besitzabrundung. Ferners wäre dem Anbau uns fehlender Rohstoffe, wie Zuckerrüben, Tabak usw. Hufmerksomkeit zu schenken, usw. usw. Es gäbe somit ein reichliches Gebiet interefsanten Zusammenwirkens unter den Landwirten. Nicht unerwähnt sei auch die Wichtigkeit und der Vorteil bücherlicher Aufschreibungen für den Landwirt. Siehe hierüber unter Buchführungspflicht. Für die Londwirtschaft kommt nun auch ein deutsches Moment in Betracht. Im Laufe der Jahre haben sich gerade auf dem Lande viele Angehörige anderer Nationalltaaten angesiedelt und angekauft. Zu gemeindeweiser Abhilfe müßten sich die deutschen Landwirte mit den Abgeordneten zusammentun. Gewerbestand. Es wird sehr viel über den Niedergang des Gewerbeltandes geklagt. Ich möchte dem nicht für allgemein beipflichten. Es gibt noch verschiedene Gewerbe, welche meiner Ansicht nach keinen Grund zur Klage hätten. Anderer¬

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