Steyrer Tagebuch, Sondernummer Wehrgraben, 1982-1983

D[~JA~~[L4Ny( 5T~IT UMJ)~N VlliR~~~(~ /4~ ln jede r größeren Stadt gibt es eir, Vier- sämtliche \~asserbenu tzungsrechte . In der tel, vor, dem man üblicherweise nur mit darauffolgenden Wasserrec~tsverhandlung gerümpfter rlase spricht . In Steyr ist es '-"Urt.c die Starltgemeinde ver~: 1 ichtet , --·.n der ~'ehrgraben , der gegenüber den anderen Kanalpr~jek t verfertigen zu ~assen '. v:etl Stadttei len ein gewisses Außensei terda- eine Vielzahl von Hauskanalen 111 den sein führ t . Abgewohn te , teih1eise leer- \•lehrgraben münden . stehende Häuser , verfall ende 1 .1asserbau– ten , zwei Bor delle und ein übe rdurch– schnittlicher Auslände r anteil an der (übera lterten) Wohnbevölkerung haben aus dem Wehrgraben ein Problemgebiet ersten Ranges gemacht . Dabei ist es nicht zu hoch gegr iffen , wenn man den Wehrgraben als Lebensnerv der a lten Stadt Steyr bezeichnet . Seit dem Mittelalter wa r en an dem künstlich angelegten Gerinne in vier Zeugstätten Müh len , Hammerwerke, Schleifen und Säge– werke in Betrieb, die die Grundlage für den Reichtum der Eisenstadt Steyr legten . Mit der Absiede lung der Betr.i.ebe - die Steyr - Werke wurden schon wä hrend des ersten Weltkrieges verlegt - war auch der EnerP,i.espender nutzlos geworden . So wie die H~user mehr und mehr desolat wurden , so verfi e l en auch die diversen Weh r an- lagen und Fallen . Auflösung der Wehrgrabenkommune ni e seit Jahrhunderten bestehende Wehr– r,raben -- l<ommune , die Vereinigung der Ge– we r be- und Industriebetriebe an diesem Gerinne , die das Wasserrecht besaß und fUr die Erhaltung de r Wasserbauwerke auf– zukommen hatte , beschloß in den sechziger Jahren , die gesamten Wasserrechte zurück– zulegen . In einer Besprechung am 3 . April 1962 wurden dafür drei Var ianten aufge– stellt : 1 ) Auflassung des gesamten Wehrgrabens und Verlegung eines Kana l rohres 2) Beschränkung der Zuflußmenee in den Wehrgraben bei Mi ttel- und Hoch– wasser 3 ) Aufr echterhaltung des gesamten Fluß regimes , Ausbildung der Wehranlagen als Gefällestufen und letztmalige Sicherung aller Ufe r . Di e s i eben Mitglieder de r Wehrgraben-Kom– mune besch lossen in ihrer Genera l versam– mlung vom 28 . April 1964 die Liquidierung der Gesellschaf t und verzichtete auf Die Stadt kauft den Wehrgrabenkanal auf Die Stadt handelte mit der Wehrgraben– Kommune e in Übereinkommen aus , demzufolge der Stadt das Gerinne und we i tere Grund– stUcke von insgesamt knapp 90 . 000 Qua– dratmeter zu e inem Preis von 712 . 660 Schilling überlassen wurden . Damit war die Kommune die Sor ge um die Löschungs – vorkehrungen los , also die Instandse tzung der Wehranlagen und Uferschutzbauten , d ie auf etwa 800 . 000 Schil ling geschätzt wur– den . Dieser Vertrag wurde in de r Gemein– deratssitzung vom 17 . Februar 1972 i n Windese ile einstimmig beschossen, obwohl Bürgermeister Josef Fell:i.nger a ls Antrag– steller von einem "Akt von historischer Bedeutung" gespr ochen hatte . In einem da– zugehörigen Amtsbericht , verfaßt vom der– zeitigen Magistratsdirektor Dr . Eder heißt es : " Es wi.rd jedoch kaum möglich sein, jetzt here i ts Alle Auswirkungen zu erfassen , clie sich durch die Auflassung des Wehrgrabens auf Grund d ieses jahrhun– rle r telangen Bestandes ergeben werden" . \l'ei ters h i eß es : "Abschlief\end soll nicht Ubersehen werden , daß vom Standpunkt der Denkmalpflege und des Ensembleschutzes die Auflassung des Wehrgrabens als Zuge– st~ndnis der wir tschaftlichen Le i stungen früherer Generationen und a l s reizvoller Akzent eines von Wasserläufen durchge– zogenen , was auch vom Landeskonservator festgetstellt wurde" . Wasserrechtsbescheid erlaubt Zuschütten Nach einer Verhandlung erging am 17 . Juli 1972 ein Wasserrechtsbeschei d , du r ch den di e gesamten Wasserr echte deF Kommune und ihrer Rechtsnachfolger i n , der Stadtge– meinde , erloschen . Ohne Diskussion wurde in der Gemeinderatssitzung vom 29 . . Juni desselben Jahres die Bezahlung der Kauf– summe an die Kommune beschlossen . Ein weiterer Bescheid vom 16 . April 1974 be– handelte die Kanalisation Wehrgraben , für d i e ein Fertigs tellungstermin 31. Dezem– ber 1981 vorgeschrieben wurde . Der Termin wurde inzwischen bis Ende 1985 ve r l ä ng– ert .

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