Steyrer Tagebuch Nummer 19, April 1984

Marktordnungsgesetze Die Marktordnungsverhandlungen gelten alle zwei Jahre als heißes politisches Eisen . Ihr Gelingen gilt als eine ständige Bewährungsprobe der Sozialpartnerschaft . Die Inhalte der Marktordnung umfassen drei Hauptprodukte der österreichischen Landwirt– schaft: Fleisch , Milch und Getreide . Landwirtschaftsregelungen sind einheitlich Ländersache d . h . die Förderung der österreichischen Landwirtschaft obliegt in erster Lihie den einzelnen Landesregierungen . Ausgenommen davon sind nur die 1 für oben genannten Produkte geltenden Marktordnungsgesetze im Verfassungsrang , die nur mit Zweidrittelmehr~eit_geändert bzw. verlängert werden können. Die Marktordnung wird in der Regel befristet auf zwei Jahre beschlossen und so dreht sich das Karussell in diesem Zeitablauf . Ab Juni 84 beginnt wieder ein neuer Anlauf. Vor mehr als 50 Jahren wurde in Öster– reich per Gesetz ein Milchausgleichsfond geschaffen , der den Zweck der "Erzielung der aus volkswirtschaftlichen Gründen ge– botenen möglichsten Gleichmäßigk,_eit in vertretungen . Die Probleme , vor denen man bei der Neuregelung der Marktordnung heute steht , sind bei rlf ' iJch am größten . Aber auch die Getreideüberschüsse könn– ten schon in den nächsten jahren unfinan– zierbar werden , solJte die EntwickJung so weiterlaufen . Milchmarkt - . Schon 1978 wurde mit der Einführung einer -MengenregeJung bei der Milch- bekannt un- 1ter dem Begriff Kontingentierung- versucht , 1 • • den Uberschuß zu bremsen. Damals wurde den milchproduzierenden Landwirten 93% der durchschnittlichen Lieferleistung der Jahre 77 und 18 aJs Jahresrichtmenge zu- · geteilt . Diese Regelung führte im WaJd- 17 der Belieferung der Märkte mit Molkerei– erzeugnissen" , dienen sollte . Diese Rege– lung war sinnvoll , denn sie führte dazu, daß nun jeder Bauer , auch der entferntest gelegene durch das geschaffene Ausgleichs– system einen einheitlichen Milchpreis er– hiel~. Die Erweiterung dieser Regelung paßte der nationalsozalistischen Kriegs– wirtschaft gut in ihre Strategie um mittels zentraler Steuerung eine Ver– sorgung zu gewährleisten . Dieses zentrale Steuerungselement war nach dem Zusammen– bruch der Nazidiktatur dennoch willkommen . Die Versorgung Österreichs mit Grund– nahrungsmitteln war nicht gegeben . Um hier Abhilfe zu schaffen , kamen diese Regelungen gelegen . War es also nach dem Krieg verständlich , möglichst schnell eine Versorgung des Inlands mittels rigorosen Gesetzen und Verordnungen zu erreichen, so zeigt sich sein Versagen seit dem Beginn der Überproduktion bei Getreide und Milch. und MühJvierteJ zu großen Benac~teiligungen , da in diesen Regionen die UmsteJlung auf MiJchproduktion erst begann, während etwa im Flachgau bereits große durchschnitt– liche Milchmengen pro Betrieb erzeugt wurden . Sozialpartner Die eingerichteten Fonds in der Milch– und Getreidewirtschaft sind in ihrer Zusammensetzung SoziaJpartnerschafts– gremien . In _der jeweiJigen Verwaltungs– kommission sitzen Vertreter der Präsi – dentenkonferenz der Landwirtschafts– kammer, der Bundeswirtschaftskammer , des Arbeiterkammertages, des ÖGB , sowie je ein Vertreter des Landwirtschafts- , des Finanz-und Handelsministeriums . In den ei~zelnen Ausschüssen des Fonds sitzen nur mehr die vier Interessens- Die durchgeführten HärtefalJregelungen waren dennoch für viele Benachteiligte nicht zieJführend . Im Prinzip war nur mittels Über-Lieferung eine höhere Richt– menge erreichbar . Das führte dazu, daß große Betriebe zusätzlich Richtmengen bekamen, die oft über dem lagen, was andere Bauern insgesamt an Kontingent erha]ten hatten . Durch das System einer Richtmengenerhöhung durch Über-Lieferung wurde die Überproduktion aber nicht ge– stoppt. Ein wesentlicher Riegel wäre dann vor– geschoben, wenn man bei der Kontingen~ tierung bereits eine Obergrenze von bei – spieJsweise loo.ooo kg eingeführt und einer einer ERhöhung nur bei KJein-und Mittel– betrieben mit einer gestaffelten Zutei – lung freier Milchmengen zugestimmt hätte.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2