Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

das Jahr 1230 Dienste aus Raidenpruk (der Schreibfehler fällt der herzoglichen Kanzlei zur Last) —- hören wir von dem Besitzer des heute nicht mehr bestehenden Schlosses erst im Jahre 1368, denn der im Babenberger Urbar genannte Chatzlinus war nur der landesfürstliche Meier zu Breiten- bruck: dagegen war Wolfhart Breitenbrucker im Jahre 1368 bereits Inhaber des landesfürstlichen Lehens, von dem er sich nannte. Von Jörg Breitenbrucker kam das Gut im Verkaufswege an Valentin von Hoheneck. Um das Jahr 1619 heiratete Gotthard von Tattenbach die Erbtochter Sarah des Valentin von Hoheneck und erhielt dadurch den Besitz. Von Gotthard Tattenbach kam Breitenbruck schon im Jahre 1627 an den landschaftlichen Einnehmer Hans Handl von Ramingdorf. Als dieser im Jahre 1637 starb, wurde Graf Heinrich Wilhelm 'von Starhemberg Besitzer. Dieser schlug Breitenbruck zu seiner Herrschaft Riedeck und in dieser Verbindung ist es auch bis in die neueste Zeit in der Landtafel eingetragen, wenn auch dort kein Starhembergscher Besitz mehr vorhanden ist. Die Vereinigung mit Riedeck hatte zur Folge, daß weder Besitzer noch Verwalter das Schloß bewohnten. Es wurde an zwei Bauern verkauft, die daraus einen Meierhof bildeten. Die alten Außenmauern des Schlosses blieben zum Teil erhalten. Ein Drittel des Hofes besteht aus einem Holzbau. Das Ganze ist mit Stroh gedeckt. Die beiden Türme, die noch der Stich Vischers dar- stellt, sind verschwunden. Im Hofraum erinnert noch ein gotisches Tor an den ursprünglichen Bau. 18., 19. Schloss Lämmer (Kammer). Was wir häufig in der Geschichte der Burgen Oberösterreichs bemerken können, daß der Name der Besitzer oder der auf der Burg seßhaften Leute in den Urkunden früher erscheint, als van der Burg selbst gesprochen wird, dem begegnen wir auch bei Kammer. Als nach dem Tode Luitolds V. von Plain es sich darum handelte, die Vogtei über das Kloster Michel- beuern dem Heinrich von Schaunburg, dem Schwager Luitolds, zu übertragen, geschah dies vor einer Anzahl von Zeugen, darunter Gottfried und Haidfolk von Chamer. Beide werden zwar als „nobiles" bezeichnet, reihen aber hinter dem als Schaunburger Lehensmann bekannte Ludwig Schifer. standen daher im gleichen Rang- und Lehensverhältnis zu Leutold von Plain, oder wenn Heinrich von Schaunburg sofort nach dem Tode seines Schwiegervaters Luitold IV. von Plain bei seiner Heirat mit Hail- wig, der Tochter Leutolds, in den Besitz von Chamer gekommen war, schon zu Heinrich von Schaunburg selbst. Dieses letztere Verhältnis scheint mir annehmbarer, weil es kaum denkbar ist, daß der Schwiegersohn auf Setter, Burgen und SrWsser. 25 4

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