Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs

die Lage der als Zugehör genannten Besitzungen sich umsieht, so stellt sich heraus, daß außer zwei Höfen, den Schifermayr und Grabmayr oei Mistelbach, die nach Mistelbach gehörigen Lehen sich zum großen Teil als in den Gemeinden St. Agatha, Stroheim und Prambachkirchen gelegen heraus-, stellen, sämtlich dem Gebietsbereiche der Herrschaft Schaunburg angehörend. Die Beste Mistelbach war demnach im Jahre 1343 ein Lehen der Schaunburger und nach der mit der Verleihung des Jahres 1343 überein- stinlmenden Nachricht aus der Zeit des Bischofs Altmanii schon frühzeitig, und zwar noch bevor die Schaunburger ins Land kamen, Eigen oder Lehenbesitz der Strachner, deren Name sonst erst um das Jahr 1250 erscheint. Nachfolger der Strachner in Mistelbach war im Jahre 1387 Veit der Anhänger. Tiefer verpflichtete sich am 21. November 1395, auf alle Forderungen gegen Ulrich von Schaunburg zu verzichten, als dieser ihm außer der Beste Mistelback noch das Gericht zu Ickwanenstadt als Leibgeding überließ. Zwanzig Jahre später finden wir Wetthard von Polham in der Jn- habung der Beste; er stellte sie aber dem Grafen Johann von Schaunburg zurück, wofür ihm dieser das Gericht Schwans übergab. Im Jahre 1437 und 1454 erhielt Siegmund Kirchberger, 0 er den Grafen Bernhard von Schaunburg auf der Fahrt ins gelobte Lanö begleitet hatte, Mistelback als Leibgeding. Siegmund Kirchberger war Anwalt auf der Schaunburg. Als nach der Unterwerfung der Schauiiburger durch die Friedens- scklüsse der Jahre 1382 und 1386 Graf Heinrich sich vervflichten mußte, die Lehensherrlickkeit des Bischofs von Passau über einen Teil seiner Be- sitzungeii anzuerkennen, wird in der betreffenden Urkunde Mistelbach nicht angeführt. Man sollte daher annehmen, daß Mistelbach entweder als frei- eigner Besitz den Schaunburgern verblieb oder daß, wenn der Übergang der Lehensherrlichkeit des Schaunburger Besitzes an die Herzoge von Lster- reich in gleicher Weise wie bei Schaunburg selbst und bei Stauff, Eferding und Peuerbach auch für Mistelbach gelten sollte, dieses sich als österreichi- sckes Lehen herausstellen müßte. Durch zwei Lehenbriefe vom Jahre 1477 und 1494, mit freuen die Bischöfe von Passau das Gut Mistelbach den Sckaunburgern verliehen, zeigt sich, daß die Bischöfe bei Mistelbach auf die seinerzeitige Abtretung der Lehensherrlichkeit über den Schaunburger Besitz an die österreichischen Herzoge keine Rücklicht genommen haben. Eine Anerkennung dieses Verhältnisses von Mistelbach zu Passau fand aber in der Folge nicht mehr statt. Als nach dem Tode Wolfgangs, des letzten Schaunburgers, im Jahre 1559 und nach dem späteren Teilungs- vertrage des Jahres 1572 das Schaunburgische Erbe geteilt wurde, fiel Mistelbach auf die Söhne aus der Ehe des Erasmus von Starhemberg mit Anna, der Schwester Wolfgangs von Schaunburg. Von den Starhemoergern 173

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