Für Österreichs Freiheit und Recht

lastungsprobe im vergangenen Winter in politischer, wirtschaftspoliti¬ scher und staatsfinanzieller Hinsicht verstehe. Diese Gelegenheit benützend wird ferner klar, in aller Offenheit und mit Freimut Aufgabe und Sorge der Gegenwart und nächsten Zu¬ kunft zu erörtern sein bei genauer Fixierung jenes Abschnittes am Weg zur Vollendung des neuen Österreich, in dem wir uns gegenwärtig be¬ finden. Hiezu gehört weiter die Erwägung der unser Österreich, aber auch Europa bewegenden außenpolitischen Fragen und zwischenstaat¬ lichen Beziehungen; eine Erwägung, die deshalb besonders aktuell ist, weil der Chef der Regierung des Deutschen Reiches in seiner pro¬ grammatischen Reichstagsrede vom 21. Mai unter mittelbarer Bezug¬ nahme und direkter Nennung Österreichs auch auf diese Probleme zu sprechen kam, so daß die wiederholte eindentige Klarstellung des öster¬ reichischen Standpunktes hiezu wohl unerläßlich bleibt. Eine erfreuliche Übersicht Der Überblick auf das verflossene Halbjahr wird mit großer Genug¬ tuung die Arbeitsfähigkeit des Bundestages und der vorberatenden Organe der Gesetzgebung anerkennen dürfen. Eine Reihe wichtiger Ge¬ setze gelangte zur Verabschiedung, so, um nur die wichtigsten auf dem Gebiete der Vorbereitung des ständischen Aufbaues zu erwähnen, die Gesetze, betreffend die Errichtung des Gewerbebundes und des Finanz¬ bundes; das Straßenpolizeigrundsatzgesetz, das Militärschöffengesetz, womit bei den Schwur= und Schöffengerichten besondere Senate in Militärsachen errichtet werden; das besonders weitreichende und schwierige Bundesgesetz, betreffend die gewerbliche Sozialversicherung, das in erster Linie die Sanierung und Aufrechterhaltung der Ange¬ stelltenversicherung, somit eine wichtige Sicherung von Sozialrechten zur Aufgabe hat, ein Zweck, der ganz gewiß die unleugbar harten Opfer gerechtfertigt erscheinen läßt, die dem Kreis der Betroffenen leider nicht erspart bleiben konnten. Nicht zuletzt sei hier auch der Verabschiedung des Kulturabkommens mit Italien Erwähnung ge¬ tan, das, auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit fußend, dem Ausbau der kulturellen Beziehungen ewischen den beiden Staaten dient. Ein ähnliches Kulturabkommen wurde bekanntermaßen auch mit dem ungarischen Nachbarstaate geschlossen. Diese Arbeiten der Gesetzgebung waren ermöglicht durch eine immer stärkere Konsolidierung aller Berufs¬ kreise und ihrer Organisationen im Rahmen der Vaterländischen Front, somit durch eine starke Durchdringung unserer Bevölkerung mit dem vaterländischen Gedanken, der den Staat bejaht, sich zu Österreich bekennt und in allen entscheiden¬ den Fragen das Bewußtsein und den Willen zur Einigkeit allzeit voranstellt. (Lebhafter Beifall.)

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