Das Land ob der Enns

II. Die Baiern. Reutter behauptet unter Berufung auf Luschin, Centenarii und Hagustaldi kämen nirgends bei uns vor. Das trifft aber in dieser All gemeinheit nicht zu. Nicht nur, daß die von mir in der Raffelstettner Zollurkunde von c. 904 nachgewiesenen Siebener-Kollegien und der im oberen Innviertel begegnende Ortsname Mahlstätt (mahalsteti) auf fränkische Gerichts verfassung und indirekt auch auf den Bestand von Hundertschaften im Sinne der fränkischen Hufenverteilung weisen, es sind sogar die spezi fisch fränkischen Bezeichnungen für die Organe dieser Einrichtungen aus unseren Urkunden zu belegen. Centenarii kommen in einer Urkunde^)vom Jahre 802 in der Gegend des Königshofes Mattighofen vor und der Umstand,daß sie in der Zeugen reihe nicht auf den Comes und den Judex folgen, sondern mitten unter den übrigen Namen stehen,scheint mir entschieden gegen die von manchen Forschern vertretene Auffassung zu sprechen, sie seien Unterrichter gewesen. Ferner kann ich darauf hinweisen, daß gerade auf dem von Herzog Tassilo dem Stifte Kremsmünster geschenkten und, wie wir noch sehen werden, mit Westfranken besiedelten Dotationsgute im Traunviertel nicht nur Dekanien, eine slawische ausdrücklich^), andere indirekt^), sondern auch die echt fränkischen Institutionen der Schultheißen^) und Haistalden^) bezeugt sind. In diesen Zusammenhang gehören auch die Beobachtungen, die Strnadt über den Schrannenbezirk Mauerkirchen®) und über die spätere ,Grafschaft am Hausruck' gemacht') und nur irrtümlich auf Hundert schaften aus der Zeit der ersten Landnahme bezogen hat. Es liegen also genügende Anhaltspunkte zur Annahme vor, daß wenigstens in jenem Teile des Landes, der herzogliches Fiskalgut war, fränkische Einrichtungen, somit auch die karolingischen Hundert- und Zehnerschaften bestanden. Welches sind nun die ältesten Ortsnamen, die der Zeit der ersten Landnahme angehören? 1) Oö. ÜB. I, 459, n. 35. 2) Ebd. II, n.2 (777). ®) Es sind 40 Kolonistenfamilien für 4 Orte bestimmt. Noch im Urbar des Stiftes Kremsmünster von 1299 heißt das Verwal tungsamt in dem schon im Stiftbrief genannten Leombach officium sculteti. — Es sind übrigens auch in anderen Gegenden Baierns Beispiele zu finden. Im niederbayer. AG. Pfarrkirchen begegnet c. 1140 ein Ort Scultheicingin (heute Schuldholzing), im 14. Jahrh. bei Krems in NÖ. ein Schulthaitzental (Oö. Stifturb. III, 11, n. 26). Oö. UB. III, n. 93f.(1241). In Bayern ist ein hagustalt schon in einer Freisinger Tradition des 8. Jahrh. bezeugt(Ed. Bitterauf 1, n. 27), als Passauer Besitz nördlich und südlich der Donau begegnen ein Heistolfsdorf (mit dem bekannten Wechsel von -olt und -olf), Haistoltgericht und Haistoltreut (MB. 28==, 170, 189). •) Archiv f. österr. Gesch., 99. Bd., S. 816 ff. ') Ebd., S. 10 f.

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